(...) Tatsächlich wirken viele Dinge in unserem Gesundheitssystem für den einzelnen sehr intransparent. Daher besteht die Notwendigkeit, bei allen Änderungen auch immer wieder auf die Verständlichkeit der Zusammenhänge zu achten. (...)
(...) Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind, wie von Ihnen ja auch in Anspruch genommen, Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse hat allerdings vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen und darf sich höchstens zu 50 vom Hundert an den dort aufgelisteten Kosten beteiligen. (...)
(...) Der Postmindestlohn war dringend nötig, da mit dem Wegfall des sogenannten Briefmonopols zum 01. Januar 2008 der deutsche Briefmarkt für die europäischen Konkurrenten der Deutschen Post AG geöffnet wurde. (...)
(...) Vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht nur sehr umfassende Leistungen anbieten, sondern diese im Falle einer Erkrankung auch völlig unbegrenzt finanzieren, ist die bestehende, sozial begrenzte finanzielle Eigenbeteiligung vertretbar und geboten. Geboten auch deshalb, weil die Finanzierung über Sozialversicherungsbeiträge gewährleistet wird, die die allermeisten Versicherten und deren Arbeitgeber verpflichtend leisten. (...)
(...) Ihre Aussage, dass es für Windenergieanlagen keine gültigen Regelungen für den Schutz vor Lärm oder anderen belästigenden oder krank machenden Auswirkungen gibt, kann ich vor diesem Hintergrund nicht teilen. Mit der TA Lärm und den jeweiligen Vorschriften in den Bundesländern zu Abstandsmaßen bei Windenergieanlagen liegen diese vor. (...)
(...) Zuvorderst war und ist für mich im Zusammenhang mit sterbenskranken Menschen eine möglichst gute Versorgung und Schmerzbehandlung. Deswegen habe ich mich im Rahmen der Gesundheitsreform für das flächendeckende Angebot sogenannte Palliativ-Care-Teams eingesetzt. (...)