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Frage von Wolfgang N. •

Frage an Ulla Schmidt von Wolfgang N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit erlaube ich mir, mich mit einer Angelegenheit an Sie zu wenden, die Deutschland noch in ein humanitäres Desaster führen wird - oder schon geführt hat. Viele Wissenschaftler, Lehrkräfte und auch viele Personen aus der Wirtschaft versuchen seit Jahren, diese unheilvolle Entwicklung aufzuhalten. Besonders pervers ist die Tatsache, dass die Nebenwirkungen von Wind- Industrieanlagen bekannt sind. Jedoch wird die mögliche Schädigung der betroffenen Bürger und gerade der Kinder bisher billigend in Kauf genommen. Gerne sende ich Ihnen Unterlagen, die Ihnen demonstrieren sollen, welche erheblichen Gefahren an Leib und Leben möglich sind und wie der internationale Forschungs- und Erkenntnisstand ist.

Ich möchte hier nichts manifestieren, sondern nur um Prüfung der neuesten Forschungsergebnisse bitten. Jedoch fühlt sich niemand richtig zuständig und die Wind- Wirtschaft mauert- nachvollziehbar. Es wäre für die betroffenen Bürger von größter Wichtigkeit , wenn Sie bei den Verantwortlichen offen intervenieren und an vielen WEAn Schall/ Infraschallmessungen durchführen lassen. In Bezug des Spandau-Surveys wird das ja schon Jahrzehnte gemacht. Für WEAn gibt es jedoch nicht eine einzige gültige Schall- Norm (nur für Industrieanlage bis 30 m Höhe). Hier geht es mir nicht, für oder gegen den Windkraftausbau zu entscheiden. Hier geht es nur alleine um den Schutz der Bürger und besonders der Kinder.

Die Wissenschaft und die Admin muss die Festsetzung von vernünftigen und wissenschaftlich begründeten Abstandsmaßen von WEAn (auch anderer gefährlicher Schallquellen) zu Wohnbebauung, schnellstmöglich voranzutreiben.

Bisher geschieht nichts oder auch nur sehr zögelich wenig. Das Problem wird ignoriert und verschwiegen. Als Ergebnis meiner Bemühungen - auch bei den zuständigen Behörden-, wird als schriftliche Begründung immer angeführt, dass sie nicht zuständig sind und sich nach politischen Vorgaben zu richten hätten.

Was gedenken Sie zu tun?

eQuelle: www.ninapierpont.com

m.fr.Gr. W. Neumann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Schutz vor Schall und anderer Nebenwirkungen“ bei Windkraftanlagen. Grundsätzlich ist hierzu zu sagen, dass von Windkraftanlagen bei einer vernünftigen Standortwahl und ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung keine Lärmbelästigung oder andere belästigende oder krank machende Wirkungen ausgehen.

Was die Kriterien für eine vernünftige Standortwahl und einen ausreichenden Abstand sind, wurde und wird seit der zunehmenden Nutzung der Windenergie in vielen Diskussionen, Gutachten und Rechtsvorschriften immer wieder behandelt. Zuständig für die Rechtsetzung in Bezug auf Abstandsmaße sind die Bundesländer, die zum Teil deutlich voneinander abweichende Regelungen getroffen haben und diese gegebenenfalls an die neuesten Forschungsergebnisse und die aktuelle Rechtsprechung anpassen. Wenn Sie mit den in Brandenburg geltenden Regelungen zu Abstandsmaßen unzufrieden sind, ist daher die Landesregierung in Potsdam in dieser Angelegenheit für Sie die beste Ansprechpartnerin.

Der Schutz vor Schall und Lärm bei Windenergieanlagen ist durch die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)“ geregelt. Die TA Lärm ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das heißt, sie ist eine bundesrechtliche Vorschrift und wird auf Bundesebene festgelegt. Sie hat sich bereits in Gerichtsverfahren, die den Lärmschutz bei Windenergieanlagen zum Inhalt hatten, zum „Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche“ bewährt.

Ihre Aussage, dass es für Windenergieanlagen keine gültigen Regelungen für den Schutz vor Lärm oder anderen belästigenden oder krank machenden Auswirkungen gibt, kann ich vor diesem Hintergrund nicht teilen. Mit der TA Lärm und den jeweiligen Vorschriften in den Bundesländern zu Abstandsmaßen bei Windenergieanlagen liegen diese vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt