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Frage von Nicole S. •

Frage an Ulla Schmidt von Nicole S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

die Praxisgebühr ist eine von mehreren Neuerungen der SPD der letzten Jahre, die wegen der fixen Höhe vor allem die finanziell Schwachen überproportional belastet. Sie hoffen wahrscheinlich, dass die Bürger diese Maßnahme über den Lauf der Jahre stillschweigend akzeptieren. Nun lese ich aber derzeit neuere Artikel wie z.B. diesen aus Wikipedia:

"Der Effekt der Praxisgebühr sei Ende 2007 nahezu verpufft und die Fallzahlen wieder auf das Niveau von 2003, dem Jahr vor der Einführung der Praxisgebühr, angesteigen. In den vier Jahren seit ihrer Einführung habe die Praxisgebühr der GKV etwa 6.5 Milliarden Euro Einnahmen verschafft"

6,5 Mrd. Euro, die natürlich vor allem den armen Menschen wehtun, die aufgrund schlechterer Lebensbedingungen wahrscheinlich sowieso häufiger den Arzt aufsuchen müssen.

Sind die Ziele der Praxisgebühr nicht gescheitert und gehört sie somit nicht abgeschafft?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Scheuer,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie fast alle Länder der Welt kommt auch das deutsche Gesundheitssystem nicht umhin, Patientinnen und Patienten mittels begrenzter Zuzahlungen an Behandlungskosten zu beteiligen.

Seit 2004 ist bei Arztkontakten pro Quartal ohne Überweisung einmalig die von Ihnen genannte Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zu entrichten. Dies war keine "Neuerung der SPD", sondern Resultat eines überparteilichen Konsensen zwischen der damaligen Rot-Grünen Regierungskoalition und des mehrheitlich CDU/CSU geführten Bundesrates. Ein erwünschter Effekt der Praxisgebühr war, ungesteuertes Arzthopping, auch zu Fachärzten zu vermeiden. Dies ist zweifellos gelungen.

Um niemanden zu überfordern, müssen gesetzliche Zuzahlungen – wie auch die Praxisgebühr - nur bis zu einer Belastungsgrenze, die die Leistungsfähigkeit des Einzelnen berücksichtigt, geleistet werden. Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken ein Prozent.

Vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht nur sehr umfassende Leistungen anbieten, sondern diese im Falle einer Erkrankung auch völlig unbegrenzt finanzieren, ist die bestehende, sozial begrenzte finanzielle Eigenbeteiligung vertretbar und geboten. Geboten auch deshalb, weil die Finanzierung über Sozialversicherungsbeiträge gewährleistet wird, die die allermeisten Versicherten und deren Arbeitgeber verpflichtend leisten.

Entsprechend den ebenfalls eingeführten gesetzlichen Möglichkeiten bieten viele Krankenkassen Zuzahlungsermäßigungen oder auch Befreiungen an, wenn Versicherte sich in Behandlungsprogramme einschreiben, Hausarzttarife wählen oder auf bestimmte, gleichwertige Arzneimittel zurückgreifen. Insofern hat der Einzelne durch sein Verhalten auch direkten Einfluss auf zu leistende Zuzahlungen. Im Einzelfall sollte man sich daher an seine Krankenkasse wenden und erfragen, welche Möglichkeiten einer Zuzahlungsreduktion diese anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt