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Frage von barbara m. •

Frage an Ulla Schmidt von barbara m. bezüglich Gesundheit

hallo frau schmidt,
jeder politiker erzählt, das wir mehr kinder brauchen, aber es wird nur für diejenigen was gemacht die ein kind haben. für die, die gerne kinder haben wollen, und bei denen es auf natürtlichem weg nicht funktioniert, wird nichts getan!
wieso werden abtreibungen bezahlt und künstliche befruchtungen nicht?
beides ist nach dem gesetzt keine krankheit, aber durch unsere krankheit ist es nicht möglich kinder zu bekommen.
wir haben 3 icsi behandlung hinter uns, haben mitlerweile 22.000 EURO (ohne kkkassen zuschuss) bezahlt. ledlich 50 % hat die gesetzliche krankenkasse meines mannes bezahlt (das aber den geringsten betrag ausmacht (1568EURO davon 50%). ich bin privat versichert und habe 80% der medikamente bezahlt bekommen!!! DAS WARS!
ist ihnen überhaupt bewusst wieviel junge paare es so ergeht wie uns? wissen sie was wir an seelenqualen sowie finanziellen mittel aufbringen müssen. die politik schaut dabei WEG!!! aber für kinderbetreung MILLARDEN investieren, das ist für uns wie ein schlag ins gesicht. wenn jemand so wie wir sehnlich ein kind wünscht.
bei unserem 3 versuch hat es geklappt , jedeoch habe ich eine fehlgeburt in der 25 ssw gehabt. wir würden uns nichts lieber wünschen als ein kind (der verlust unseres sohnes ist unerträglich) wenn sie wüssten was jetzt auf uns zukommt. was bringt das elterngeld (investieren sie lieber das geld in paare, die sich sehnlichst kinder wünschen und zum wohl unseres landes sehr viel auf sich nehmen).
wir würden gern auf eltern- sowie kindergeld verzichten wenn wir das glück hätten unser kind im arm zu halten. wir und viele andere paare müssen auf das glück verzichten, weil der staat dafür keine finaziellen mittel oder unterstützung leistet.
zu uns: wir sind selbstständig im dienstleistungsgewerbe. selbst für uns ist es schwer die finanziellen mittel aufzutreiben auch für den nächsten versuch. schauen sie sich doch mal die zahlen von den kinderwunschkliniken an!
würde mich sehr über eine antwort freuen.
mfg b. martin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Martin,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Mit großem Bedauern habe ich die Schilderung Ihrer sehr persönlichen Erfahrungen gelesen. Insbesondere hinsichtlich der Fehlgeburt gilt Ihnen mein Mitgefühl.

Gerne möchte ich Ihnen die Sachlage bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung skizzieren. Offenbar sind viele Fehlinformationen zur Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen im Umlauf. Fakt ist, dass nur im Rahmen der so genannten *Indikationsregelung* die gesetzliche bzw. private Krankenkasse die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch trägt. Eine kriminologische Indikation ist dann gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einer Straftat, z.B. Vergewaltigung beruht. Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn der Abbruch notwendig ist, um eine Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Frau abzuwenden.

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind, wie von Ihnen ja auch in Anspruch genommen, Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse hat allerdings vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen und darf sich höchstens zu 50 vom Hundert an den dort aufgelisteten Kosten beteiligen. Zudem ist die Leistung begrenzt auf Fälle medizinischer Notwendigkeit und – nach einschlägigen Richtlinien – entsprechend den Erfolgsaussichten. Die Eingrenzung des Leistungsanspruchs auf drei Versuche berücksichtigt das Kriterium einer „hinreichenden Erfolgsaussicht“ für die Herbeiführung einer Schwangerschaft. Ergänzend trägt eine Höchstaltergrenze von 40 Jahren dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Konzeptionswahrscheinlichkeit danach sehr gering ist. Und die zuweilen auch kritisierte Festlegung der unteren Altersgrenze von 25 Jahren soll dazu beitragen, dass die Chance zu einer Spontanschwangerschaft nicht durch fehlende Geduld vieler Kinderwunschpaare und auch der Ärzte mit Hilfe einer schnellen Medikalisierung des Kinderwunsches vertan wird.

Bei allem persönlichem Verständnis für Ihre schwierige Lebenssituation und Ihr Anliegen: ich kann Ihnen eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht in Aussicht stellen. Auch aus der Tatsache, dass es sich bei den solidarisch aufgebrachten Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung vorwiegend um Pflichtbeiträge handelt, ergibt sich für den Gesetzgeber eine besondere Verpflichtung, die Verwendung der Beiträge und die Ausgaben im Blick zu haben. Daher gibt es an verschiedenen Stellen gesetzliche Leistungsbegrenzungen bis hin zu Leistungsausschlüssen. Auch wenn diese individuelle Belastungen nach sich ziehen, sind sie leider unvermeidlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt