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SPD
• 19.05.2008

(...) Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zum Festbetrag. Eine Freistellung von potentiellen Mehrkosten ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Diese Mehrkosten würden Ihnen nicht entstehen, wenn Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein anderes, therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel verordnen würde, dessen Preis dem Festbetrag entspricht oder unterschreitet. (...)

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SPD
• 26.11.2008

(...) wie Sie sicher wissen, werbe ich für die Überwindung der Trennung zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Das System der Bürgerversicherung, das ich anstrebe, in der jeder frei seine Krankenversicherung wählen kann und die Finanzierungsbasis überall dieselbe ist, würde auch mögliche Folgen einer unterschiedlichen Honorierungssystematik auflösen. (...)

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SPD
• 04.07.2008

(...) Wer Hilfe in einer solchen Situation erwartet, muss bereit sein, selber zu helfen. Ich habe mich daher schon vor vielen Jahren für einen Organspendeausweis entschieden. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollten zu Lebzeiten selbst Ihre Entscheidung zur Organspende treffen und dokumentieren oder Angehörige wenigstens mündlich über ihre Entscheidung informieren. (...)

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SPD
• 27.06.2008

(...) die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährleistet und finanziert eine umfassende medizinische Diagnostik und Therapie auf einem international nahezu einmalig hohem Niveau. Zur finanzierten Leistung gehört auch die von Ihnen genannten Verfahren der Magnetresonanztomographie (MRT). (...)

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