Frage an Ulla Schmidt von Peter S. bezüglich Gesundheit
Warum bekomme ich meine Sortis Tabletten nicht wie die anderen Tabletten für Rezeptgebühr.Und warum muß ich als Rentner 90€ dazubezahlen.Die anderen Tabletten kann ich nicht vertragen
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit fast 28 Mrd. Euro im Jahr 2007 nach den Ausgaben für Krankenhäuser (51 Mrd. Euro) und noch vor den Arzthonoraren (23 Mrd. Euro) der zweitgrößte Ausgabenblock. Daraus erklärt sich, dass gesundheitspolitisch ein ganz besonders Augenmerk auf die Ausgabenentwicklung und Preise für Arzneimittel gelegt werden muss. So haben wir in Deutschland mittlerweile ein ganzes Bündel von Instrumenten, die die Kosten begrenzen helfen. Im internationalen Vergleich übrigens sehr erfolgreich. Ein ganz besonders erfolgreiches Instrument sind sogenannte Festbeträge für bestimmte Arzneimittel.
Ein Festbetrag ist die Erstattungs-Obergrenze der Krankenversicherung. Festbeträge werden für Gruppen von Arzneimitteln mit gleicher Wirkung gebildet, die jedoch von verschiedenen Firmen zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Dabei sehen die gesetzlichen Vorgaben außerdem vor, dass zum Festbetrag eine ausreichende Auswahl von vergleichbaren Arzneimitteln zur Verfügung stehen muss. Und Vertragsärzte sind verpflichtet, die Versicherten bei der Verordnung eines Arzneimittels mit Preisen über dem Festbetrag auf die Mehrkosten hinzuweisen und über therapeutische Alternativen zu beraten. Auch wenn Sie ein einzelnes Medikament schlechter vertragen, ist Ihr Arzt die erste Anlaufstelle, eine individuelle Lösung zu finden.
Wenn Sie ein Rezept für ein Arzneimittel erhalten haben, dessen Preis den Festbetrag übersteigt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zum Festbetrag. Eine Freistellung von potentiellen Mehrkosten ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Diese Mehrkosten würden Ihnen nicht entstehen, wenn Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein anderes, therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel verordnen würde, dessen Preis dem Festbetrag entspricht oder unterschreitet. Für Arzneimittel, dessen Preis deutlich unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, entfällt sogar jegliche Zuzahlung. Mittlerweile betrifft dies über 12.000 Präparate.
Festbeträge sind keine staatlich festgesetzten Preise. Die Festlegung von Festbeträgen lässt den Arzneimittelherstellern den Freiraum der freien Preisgestaltung und dem Arzt seine Therapiehoheit. Für die Cholesterinsenkung gibt es eine Vielzahl vergleichbarer Arzneimittel zu teilweise sehr unterschiedlichen Preisen. Nach Entscheidung der Expertengruppe ist Sortis^® grundsätzlich mit allen anderen Cholesterinsenkern seiner Gruppe (Statine) vergleichbar. Der Hersteller hat den Preis seines Produktes dennoch nicht gesenkt. Zahllose Patientinnen und Patienten wurden in der Folge ohne Probleme auf andere Statine umgestellt. So sank der Marktanteil von Sortis^® von rund 30% im Jahr 2004 auf auf unter 5% im Folgejahr. Ich empfehle, dass Ihr Arzt auch bei Ihnen eine Umstellung auf ein anderes Präparat prüft.
Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass nach den gesetzlichen Möglichkeiten einzelne Krankenkassen auch Rabattverträge mit Pharmaherstellern abschließen, um ihren Versicherten z.B. auch Arzneimittel, deren Preise eigentlich oberhalb von Festbeträgen liegen, ohne Mehrkosten zugänglich zu machen. Zur Klärung, ob dies für Sie in Frage kommt, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse oder einer Verbraucherberatungsstelle nach.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt