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Frage von Michael S. •

Frage an Ulla Schmidt von Michael S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

der nationale Ethikrat hat die Änderung des Transplantationsgesetzes vorgeschlagen. Können Sie mir bitte erläutern, weshalb Sie eine Gesetzesänderung strikt ablehnen, die den Tod von vielen menschen verhindern kann? Danke.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitt,

ich freue mich, dass Sie sich eingehend mit der Frage der postmortalen Organspende befasst haben. Auch mir ist das Thema persönlich seit Jahren sehr wichtig. Jeder kann plötzlich durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall auf ein fremdes Organ angewiesen sein. Dann ist das eigene Leben von der Hilfsbereitschaft anderer Menschen abhängig. Wer Hilfe in einer solchen Situation erwartet, muss bereit sein, selber zu helfen. Ich habe mich daher schon vor vielen Jahren für einen Organspendeausweis entschieden. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollten zu Lebzeiten selbst Ihre Entscheidung zur Organspende treffen und dokumentieren oder Angehörige wenigstens mündlich über ihre Entscheidung informieren.

Das Stufenmodell, das der Nationale Ethikrat für das Transplantationsgesetz vorgeschlagen hat, wäre in der Sache ein Hinwenden zur sogenannten Widerspruchslösung. Eine gesetzliche Regelung der postmortalen Organspende in Form der Widerspruchslösung war bei der Beratung eines Transplantationsgesetzes im Jahr 1997 nicht mehrheitsfähig. In Deutschland haben wir daher die erweiterte Zustimmungslösung zur Entnahme von Organen im Todesfall. Die Organe werden nur dann entnommen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat oder, falls eine Erklärung hierzu nicht vorliegt, die nächsten Angehörigen des Verstorbenen einer Organentnahme vorher zugestimmt haben. Es ist davon auszugehen, dass diese vom Gesetzgeber mit großer Mehrheit beschlossene erweiterte Zustimmungslösung besser als die Widerspruchslösung geeignet ist, das notwendige Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin zu erhalten.

Das Spendenaufkommen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dazu gehören die gesetzlichen Regelungen, unter welchen Umständen Organe entnommen werden dürfen, ebenso wie zahlreiche tatsächliche Umstände: Wie ist die Einstellung der Bevölkerung zur Organspende? Wie gut wird das Gespräch mit den Hinterbliebenen geführt? Wie sind die Organisationsstrukturen in den Krankenhäusern? Der Schlüssel für eine Steigerung der Organspendezahlen dürfte vor allem in der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Transplantationszentren und den anderen Krankenhäusern liegen. Dies zeigen auch die guten Ergebnisse in einigen Regionen bei uns (z.B. Sachsen-Anhalt), die mit Organspendezahlen im Widerspruchsmodell-Land Österreich vergleichbar sind. Nach meiner Überzeugung müssen wir hier ansetzen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Organspende voranzubringen.

Darüber hinaus möchte ich für die zukünftige elektronische Gesundheitskarte, dass der Versicherte die Möglichkeit hat, auf freiwilliger Basis auf der elektronischen Gesundheitskarte die Organspendeerklärung in geeigneter Form dokumentieren zu können. Die elektronische Gesundheitskarte ist dafür das geeignete, sachnahe Medium. Mit diesem Konzept kann ein weiterer Anstoß für jeden Versicherten gegeben werden, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, um damit letztlich auch die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt