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Frage von Marcus H. •

Frage an Ulla Schmidt von Marcus H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

anläßlich einer aktuellen Studie zur bevorzugten Behandlung von Privatpatienten, erklären Sie und andere Politiker immer wieder, dies dürfe nicht sein und sei so nicht zulässig.
Wie erklären Sie aber folgende Widersprüche:
Im Sozialgesetzbuch 5 heist es in §12:"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." Da im Gesetz ausdrücklich die Qualität medizinischer Kassenversorgung mit ausreichend definiert ist, müßte um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden den Privatpatienten oder aber Zuzahlungspflichtigen GKV-Patienten) verboten werden eine gute oder sehr gute Behandlung zu fordern oder der Arzt müßte gegen Gesetze verstoßen und Kassenpatienten mehr als ausreichend behandeln oder das Gestz müßte angepasst werden und der medizinische Standard für alle Patienten erhöht werden . Welche Variante schlagen Sie denn vor?

Es gibt eine Budgetierung ärztlicher Leistung. Welchen Zweck hat dies, wenn dies nicht gleichzeitig auch der Mengensteuerung dienen soll? Wenn die Menge beliebig, aber das Geld budgetiert ist, dann ist dies eine Benachteiligung der Ärzte, da diese Leistungen erbringen müssen, für die sie niemals eine Bezahlung erhalten werden. Genau dieses soll ja im nächsten Jahr auch aufgehoben werden, indem das Geldbudget einer Mengensteuerung weichen soll. Dies muß aber doch bei einer Nachfrage die größer ist als die zur Bezahlung zur Verfügung stehende Geldmenge unweigerlich zu längeren Wartezeiten bei Kassenpatienten führen. Sehen Sie das anders?

Auch in Krankenhäusern gibt es diese Effekte. So gibt es bestimmte Leistungen, für die Krankenhäusern nur eine Kassen-Genehmigung für wenige Eingriffe vorliegt. Ist diese Zahl überschritten, wird jede weitere Leistung nicht mehr bezahlt. Wie soll ein Krankenhaus dies finanzieren? Anders bei Privatpatienten: Die Anzahl der Eingriffe ist nicht vorgeschrieben. Warum sollte es Privatpatienten dann warten lassen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heidemann,

wie Sie sicher wissen, werbe ich für die Überwindung der Trennung zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Das System der Bürgerversicherung, das ich anstrebe, in der jeder frei seine Krankenversicherung wählen kann und die Finanzierungsbasis überall dieselbe ist, würde auch mögliche Folgen einer unterschiedlichen Honorierungssystematik auflösen.

Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen, die mich jeden Tag erreichen, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt