Sehr geehrter Herr Schön,
(...) Zunächst ist zu betonen, dass die Honorrareform, in deren Namen gegenwärtig vielerorts Unruhe verbreitet wird, überhaupt nichts mit dem Gesundheitsfond zu tun hat. Offenbar finden in diesem Zusammenhang viele Irrtümer Verbreitung. (...)
(...) Durch den einheitlichen Beitragssatz wird sich der Wettbewerb verändern und zu einem Wettbewerb um gute Qualität und besten Service statt um den niedrigsten Beitragssatz führen. Die Krankenkasse wird zum echten Dienstleister, der sich um die Versicherten mit ihren individuellen Bedürfnissen kümmern und bemühen muss. (...)
(...) Völlig abstrus ist die These, dass jemand gezwungen wird, kostenlos zu behandeln. Richtig ist, dass Vertragsärzte als Vertragspartner der Krankenkassen natürlich Versorgungspflichten übernehmen. Dafür bekommen sie jedoch selbstverständlich Honorare. (...)
(...) Der Tatsache, dass Frauen auch außerhalb der für das Mammographie-Screening vorgegebenen Altersgrenzen an Brustkrebs erkranken, wird dadurch Rechnung getragen, dass grundsätzlich jede Frau ab dem Alter von 30 Jahren ohne obere Altersbeschränkung im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms der gesetzlichen Krankenversicherung einen jährlichen Anspruch auf eine Brustkrebsfrüherkennungsmaßnahme hat. Diese beinhaltet das Abtasten der Brustdrüse und der regionalen Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung und, wenn für die Abklärung eines Verdachtes als notwendig erachtet, eine Mammographie. (...)