Frage an Ulla Schmidt von Wieland Dietrich D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin,
derzeit teilen Sie der Öffentlichkeit mit, dass sie für die niedergelassenen Ärzte u.a. ein neues Honorarsystem eingeführt hätten, um die ´Transparenz zu erhöhen´ . Ab 2009 werden ärztliche Leistungen tatsächlich in Euro ausgewiesen, allerdings mit einem Punktwert von 3,5 Cent, derweil bereits 2004 ein Punktwert von 5,11 Cent als betriebswirtschaftlich notwendig kalkuliert wurde. Folge ist, dass Ärzten weiterhin über 30% des ihnen zustehenden Honorars vorenthalten wird. Die Leistungen sind weiter strikt budgetiert, also begrenzt, entgegen Ihrer Behauptung, die Budgets würden fallen. Besonders verwerflich ist aber, dass die KVen -- Behörden unter der Direktive der Gesundheitsministerien -- VERLANGEN, dass Ärzte nach Erreichen des Budgets KOSTENLOS weiterbehandeln, ganz gleich wie viele Leistungen erforderlich sind. Ist damit nicht für jeden Bürger ersichtlich, dass Ihre Behauptung einer festen Euro-Honorierung ärztlicher Tätigkeit letzlich völlig ad absurdum geführt wird, da unbegrenzt Gratis-Leistungen abgefordert werden? Wie stehen Sie zu diesem Widerspruch?
Sehr geehrter Herr Dietrich,
mir ist nicht erklärlich, wie Sie darauf kommen, dass Ihnen "zustehendes Honorar vorenthalten" würde. Völlig abstrus ist die These, dass jemand gezwungen wird, kostenlos zu behandeln. Richtig ist, dass Vertragsärzte als Vertragspartner der Krankenkassen natürlich Versorgungspflichten übernehmen. Dafür bekommen sie jedoch selbstverständlich Honorare. In diesem Jahr rund 32 Milliarden Euro alleine über die Beitragszahler gesetzlicher Krankenkassen. Teilweise erfolgt die Honorierung durch Einzelleistungsvergütung, teilweise in pauschalierter Form, in Form der von Ihnen genannten Euro-und-Cent Gebührenordnung mit Abstaffelung nach dem Erreichen des sogenannten Regelleistungsvolumens sowie zusätzlich durch frei mit den Krankenkassen verhandelte Verträge. Fakt ist, dass mit dem gesetzlichen Rahmen des neuen Honorarsystems seit 1. Januar 2009 die Budgetierung der ärztlichen Honorare abgeschafft wurde. Die Details der Honorarreform wurden von der Ärzteschaft selber erarbeitet und übrigens auch gegen den Widerstand der Krankenkassen durchgesetzt. Um offenbar vorliegende Irritationen und Irrtümer hinsichtlich der Honorarsystematik zu beseitigen, empfehle ich Ihnen, sich an Ihre kassenärztliche Vereinigung zu wenden.
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt