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Frage von Ingrid G. •

Frage an Ulla Schmidt von Ingrid G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vor zwei Jahren habe ich an dem Screening-Programm (Brustkrebsuntersuchung) teilgenommen, das alle zwei Jahre durchgeführt wird.
Man hatte Auffälligkeiten entdeckt und eine Biopsie veranlasst, die auch durchgeführt wurde. Es wurde ein Clip gesetzt, um die Stelle bei nachfolgenden Untersuchungen wieder zu finden. Der Befund war - zum Glück - negativ.

Im Moment befindet sich das Mamamobil wieder in H.O. Auf Anfrage bei dem Frauenarzt, der auch die Biopsie veranlasst hatte, musste ich erfahren, dass ich aus dem "Raster" herausfalle, weil ich über 69 Jahre alt bin. Es ist mir bekannt, dass ab diesem Alter für diese Untersuchung nicht mehr zur Teilnahme eingeladen wird. Das gilt ebenso für Frauen, die das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Wenn eine Krebserkrankung ausbricht, sind die Behandlungskosten mit Sicherheit um ein wesentliches höher als diese Vorsorgeuntersuchung, die vieles verhüten kann.

Ich verstehe nicht, warum der Prävention für alle Frauen nicht mehr Vorrang hat. Wo ist hier das Gleichheitsprinzip? Oder zählt man ab einem gewissen Alter nicht mehr zu denen, die für die Gesellschaft noch wichtig sind? Dieser Gedanke kommt einem zwangsläufig.

MfG Ingrid Göbel

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Göbel,

vielen Dank für Ihre Schilderungen. Mir war und ist eine bessere Vorsorge und Behandlung von Brustkrebs seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen. Und ich freue mich, dass wir hier ganz erhebliche Fortschritte in Deutschland erzielen konnten.

Die für das Mammographie-Screening vorgegebenen Altersgrenzen sind ausschließlich medizinisch und strahlenschutzrechtlich begründet. Da im Mammographie-Screening gesunde bzw. beschwerdefreie Frauen einer Reihenuntersuchung mit potenziell gesundheitsschädlichen Röntgenstrahlen unterzogen werden, sind höchste Anforderungen an den wissenschaftlichen Nutzennachweis zu stellen. Nach dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand und nach Prüfung durch die Strahlenschutzkommission ist der Nutzen des Mammographie-Screenings nur für 50- bis 69-jährige Frauen hinreichend belegt. Wissenschaftliche Studien haben für diese Altersgruppe den größten Nutzen im Verhältnis zum Strahlenrisiko nachgewiesen. Für andere Altersgruppen ist bislang nicht hinreichend belegt, dass der Nutzen eines Mammographie-Screenings gegenüber dem Strahlenrisiko eindeutig überwiegt.

Die für das deutsche Mammographie-Screening-Programm gewählte Altersbegrenzung orientiert sich an den "Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings" sowie an der Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung. Ausgehend davon hat der Gemeinsame Bundesausschuss, ein Gremium aus Ärzten und Krankenkassenvertretern, das für die inhaltliche Ausgestaltung des genannten. Krebsfrüherkennungsprogramms verantwortlich ist, das Mammographie-Screening für symptomlose 50- bis 69-jährige Frauen zum 1. Januar 2004 in seine Krebsfrüherkennungs-Richtlinien aufgenommen.

Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn eine Mammographie-Untersuchung durchgeführt wird, weil Beschwerden bestehen bzw. ein konkreter Verdacht auf einen krankhaften Befund oder ein hohes Risiko vorliegt. Eine Mammographie zur Abklärung eines unklaren oder verdächtigen Befundes wird von der gesetzlichen Krankenversicherung für Frauen aller Altersgruppen bezahlt.

Der Tatsache, dass Frauen auch außerhalb der für das Mammographie-Screening vorgegebenen Altersgrenzen an Brustkrebs erkranken, wird dadurch Rechnung getragen, dass grundsätzlich jede Frau ab dem Alter von 30 Jahren ohne obere Altersbeschränkung im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms der gesetzlichen Krankenversicherung einen jährlichen Anspruch auf eine Brustkrebsfrüherkennungsmaßnahme hat. Diese beinhaltet das Abtasten der Brustdrüse und der regionalen Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung und, wenn für die Abklärung eines Verdachtes als notwendig erachtet, eine Mammographie.

Am besten sprechen Sie hierfür nochmals Ihren Arzt an. Sicher steht Ihnen auch Ihre Krankenkasse mit Rat und Tat zur Seite.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt