(...) Völlig abstrus ist die These, dass jemand gezwungen wird, kostenlos zu behandeln. Richtig ist, dass Vertragsärzte als Vertragspartner der Krankenkassen natürlich Versorgungspflichten übernehmen. Dafür bekommen sie jedoch selbstverständlich Honorare. (...)
(...) Der Tatsache, dass Frauen auch außerhalb der für das Mammographie-Screening vorgegebenen Altersgrenzen an Brustkrebs erkranken, wird dadurch Rechnung getragen, dass grundsätzlich jede Frau ab dem Alter von 30 Jahren ohne obere Altersbeschränkung im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms der gesetzlichen Krankenversicherung einen jährlichen Anspruch auf eine Brustkrebsfrüherkennungsmaßnahme hat. Diese beinhaltet das Abtasten der Brustdrüse und der regionalen Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung und, wenn für die Abklärung eines Verdachtes als notwendig erachtet, eine Mammographie. (...)
(...) Die Behauptung, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte würde durch so genannte Mehrwertdienste gegenfinanziert, ist unzutreffend. Den Einführungskosten der elektronischen Gesundheitskarte stehen Einsparungen durch verbesserte administrative Abläufe, z.B. beim elektronischen Rezept gegenüber. Auch die Verringerung von Doppeluntersuchungen und die Maßnahmen zur Verringerung des Missbrauchs (Lichtbild und online Abgleich der Versichertendaten) werden zu Einsparungen führen. (...)
(...) Diese Regelung ist nicht von meinem Ministerium ausgegangen, sondern wurde durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingeführt. Ich stehe dem Wegfall der Kinderfreibeträge sehr kritisch gegenüber. Deswegen habe ich eine Überprüfung dieses Verfahrens eingeleitet. (...)
(...) Gerade die solidarische und kostengerechte Versorgung der Rentnerinnen und Rentner hat bei unseren Überlegungen im Mittelpunkt gestanden. Auch wenn sich der Gesundheitsfonds kurzfristig negativ auf Ihren Beitragssatz auswirkt, sichert er doch langfristig Ihre qualitativ hochwertige Versorgung. (...)