Ist es juristisch gesehen möglich, mit einem Aufforstungsprojekt für deutsche Wälder CO2 zu kompensieren (auf dem freiwilligen Markt)?
Sehr geehrter Herr Prange,
ich bin Masterstudentin des Studiengangs "Sustainability Economics and Management" an der Universität Oldenburg im 4. Semester und aktuell dabei meine Masterarbeit zur Thematik von "Chancen und Risiken von Aufforstungsprojekten in Deutschland zur freiwilligen CO2-Kompensation" zu schreiben. Dabei bin ich in meiner Recherche auf eine Frage gestoßen zu den gesetzlichen Hintergründen von CO2 Kompensation im Rahmen von Klimaschutzprojekten in Deutschland und der Vermeidung einer möglichen Doppeltzählung.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Freiwillige Aufforstungsprojekte können einen wichtigen Beitrag zur CO2-Kompensation und damit zum Klimaschutz leisten. Wichtig ist dabei, dass klimastabile Mischwälder und keine Monokulturen entstehen.
Die rechtliche Grundlage für den Zertifikate-Handel ist das Pariser Abkommen und dessen Umsetzung in nationales Recht. Das Pariser Abkommen schreibt u.a. vor, dass die Länder eine Doppelzählung bei der Bilanzierung ihrer Klimaschutzbeiträge vermeiden müssen.
Nach meinem Kenntnisstand kann es in Deutschland bei freiwilligen Aufforstungsprojekten von Unternehmen zu der von Ihnen angesprochenen Doppelzählung kommen, da Deutschland seine gesamte Waldfläche als Kohlenstoffspeicher für das eigene Klimabudget nutzt.
Die Ampel-Koalition im Bund hat sich darauf geeinigt, die ökologische Aufforstung zu stärken. Ich habe die Erwartung, dass in diesem Zusammenhang auch Regelungen getroffen werden, die künftig eine Doppelzählung sicher ausschließen.
Für Rückfragen stehen mein Büro und ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Prange
Tel: 0441 361175-12