Für mich stellt sich die Frage, ob kleine Unternehmer, die teils im Einkommen unter den üblichen Schwellen liegen, auch über die 300 € verfügen werden können
Es wird häufig verkannt, daß ein Rentner oder Selbständiger auch nur ganz kurz über den Grenzen für Armut auskommen müssen. Sie fallen aber aus dem Raster für Hilfen aller Art heraus!
Keine Waschmaschine, keine Heizkostenzuschüsse, keine Zahnprothese für 10.000 € umsonst.
Sind das die neuen ARMEN in unserer Republik der großen Geschenke?
Sehr geehrter Herr D.,
die Bundesregierung hat als Reaktion auf die erheblich gestiegenen Energiepreise innerhalb weniger Wochen zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von etwa 30 Milliarden Euro vorgelegt. Die Pakete beinhalten u.a. eine Erhöhung der Steuerfreibeträge und die Auszahlung einer Energiepreispauschale für Erwerbstätige sowie einen Familienzuschuss für Eltern mit Kindern und eine vorübergehende Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Laut den mir derzeit vorliegenden Informationen erhalten die Energiepreispauschale von 300 Euro alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen und Selbständigen. Somit profitieren auch kleine Unternehmer von der Pauschale. Voraussetzung ist, dass sie einkommensteuerpflichtig sind.
Rentner und Pensionäre sollen generell über den Wegfall der EEG-Umlage, die abgesenkte Energiesteuer auf Kraftstoffe, die ÖPNV-Aktion und – wenn sie Leistungsbezieher sind - durch den Heizkostenzuschuss beim Wohngeld entlastet werden. Hinzu kommt die Rentenerhöhung für alle 22 Millionen Rentner (5,3 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent in Ostdeutschland) ab dem 1. Juli 2022. Da die Rentenerhöhung die gestiegenen Energiepreise aber nicht ausgleicht, sehe ich für Rentner und Pensionäre einen Nachbesserungsbedarf, werde mich dafür einsetzen, dass bei den Entlastungspaketen entsprechend nachgebessert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Prange
Wahlkreisbüro Ulf Prange
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