An wen können sich Anwohner wenden, wenn Sie nach aktueller Satzung im Durchschnitt 200.000 € Straßenausbaugebühr pro Haushalt zahlen müssen und nicht aufbringen können?
Sehr geehrter Hr Prange,
viele Anwohner zahlen ihre Häuser noch ab oder sind inzwischen Rentner. Wir können die Kosten, die voraussichtlich nach aktueller Satzung auf uns zukommen, nicht bedienen. Wir würden sozusagen enteignet und auf ewig finanziell ruiniert werden. Die Inflation steigt weiter und die Kosten für die voraussichtlichen Baumaßnahmen gehen in die Höhe. Warum gibt es diese Ungerechtigkeit in Niedersachsen noch, dass es immer noch vereinzelte Anwohner gibt, die Strabs bezahlen müssen, obwohl die Straßen von allen genutzt und steuerlich bezahlt werden. Die Postboten und die Müllabfuhr benötigt jeder Anwohner genauso wie medizinische Dienste, Feuerwehr und Zulieferer.
Durch die finanz.Misslage unserer Kommune, hilft uns auch der §111 nicht sondern der §120 tritt in Kraft. Auf Fördergelder können wir nicht hoffen. Bitte lassen Sie uns nicht allein mit unseren Problemen. Kommunale Entscheidungen können nicht auf Kosten der Anwohner gehen.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile Ihre Auffassung, dass Straßenausbaubeiträge Bürger:innen stark belasten können. Für mich stellt sich darüber hinaus die Frage, ob es richtig ist, Anlieger:innen an den Kosten für den Ausbau einer Straße zu beteiligen, die letztlich von allen genutzt wird. Deshalb habe ich mich vor Ort in meiner Stadt erfolgreich für die Abschaffung eingesetzt. Die Straßenausbaugebühren wurden bereits vor einigen Jahren in der Oldenburg abgeschafft.
Bereits seit vielen Jahren gibt es im Land eine Debatte darüber, ob das Land den Kommunen die Möglichkeit nehmen soll, Straßenausbaugebühren zu erheben. Dies hätte wegen der sogenannten Konnexität zur Folge, dass das Land den Kommunen den Einnahmeausfall erstatten müsste. Aus anderen Ländern wissen wir, dass dadurch erhebliche Kosten auf den Landeshaushalt zukämen. Dadurch würde das Land Handlungsspielräume bei anderen wichtigen Landesaufgaben verlieren, etwa im Bereich Bildung, Soziales, Gesundheit und innerer Sicherheit. Deshalb haben wir uns bislang gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Um die Bürger:innen zu entlasten, haben wir in dieser Legislaturperiode eine Reihe von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen auf den Weg gebracht. Dadurch haben wir die Kommunen in die Lage versetzt, die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verträglicher für die Anlieger:innen zu gestalten. Im Übrigen gibt es keine Pflicht für die Kommunen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Darauf, dass meine Kommune die Beiträge abgeschafft hat, hatte ich bereits hingewiesen. Letztlich wäre die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auch ein erheblicher Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen, die Verfassungsrang hat.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ulf Prange