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Ulf Prange
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Frage von Detlev B. •

Frage an Ulf Prange von Detlev B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Prange,

ich habe gerade aus der NWZ erfahren, dass die Landesregierung beschlossen hat, Beamten eine jährliche Sonderzahlung zukommen zu lassen.
Dazu habe ich 2 Fragen:

1) Sind Beamte ab A 9aufwärts weniger wert als die restlichen Beamten? Warum können nicht alle Beamte eine gleich hohe Sonderzahlung bekommen?

2) Wie viel % der niedersächsischen Beamten werden nach A8 oder schlechter bezahlt?

Eine kleine Anmerkung sei mir als Berufsschullehrer auch noch gestattet, dass was Sie als Sonderleistung von 300,00 € anbieten entspricht noch nicht einmal einer Ausbildungsvergütung, und ja, fast alle Azubis bekommen auch noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Mit freundlichem Gruß
Detlev Bayer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachstehend gerne beantworte.

Ich bin davon überzeugt, dass wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes stärken müssen, um auch zukünftig noch ausreichend Bewerber*innen zu haben. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass die SPD auf Ihrem Landesparteitag im letzten Jahr beschlossen hat, wieder ein Weihnachtsgeld bzw. eine Sonderzahlung einzuführen. Das Weihnachtsgeld war bekanntlich von CDU und FDP abgeschafft worden. Die Forderung des Parteitages hat die SPD-Fraktion auf ihrer Klausurtagung in Cuxhaven Anfang des Jahres als erste im Landtag vertretene Fraktion aufgegriffen und eine pauschale Sonderzahlung in Höhe von 500,00 € gefordert. Im Nachgang haben sich auch die Fraktionen von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und CDU positioniert. Die Grünen haben ein Stufenmodell für die unteren Besoldungsstufen vorgeschlagen, die CDU einen Pauschalbetrag von 300,00 €.

Laut einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung erhielten 2018 in Deutschland 55 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld. In Betrieben mit Tarifbindung waren es 77 Prozent der Beschäftigten, in Betrieben ohne Tarifvertrag hingegen lediglich 42 Prozent. Über 50 Prozent der Beschäftigten, die überhaupt ein Weihnachtsgeld bekommen, haben eine einen Betrag von bis zu 1.000,00 € erhalten.

Dass die Landesregierung mit Ihrem Haushaltsentwurf, einen Wiedereinstieg in das Thema Sonderzahlung beschlossen hat, ist erfreulich und richtig. Der Vorschlag der Landesregierung kostet das Land jährlich ca. 60 Mio. €. Dass die unteren Besoldungsgruppen bevorteilt werden, halte ich aus sozialen Gründen für gerechtfertigt. Im Dezember wird der Landtag über den Landeshaushalt beschließen. Die Fraktionen werden Ihre Beratungen dazu im August aufnehmen und darüber zu befinden haben, ob und inwieweit noch Veränderungen an dem Haushaltsentwurf der Landesregierung vorgenommen werden können. Ich möchte an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass die finanziellen Handlungsspielräume des Landes durch die vom Bund beschlossene Schuldenbremse deutlich eingeschränkt wurden.

Als justizpolitischer Sprecher kann ich Ihnen für meinen Tätigkeitsbereich sagen, dass im Wachtmeisterdienst, in den sogenannten Service-Einheiten an den Gerichten und im Strafvollzug ein Großteil der Beamten*innen nach A 8 oder schlechter bezahlt wird. Genaue Zahlen für die gesamte Landesverwaltung liegen mir nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Prange

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