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Frage von Lukas G. •

Warum enthält der Entwurf für das Transparenzgesetz so viele Ausnahmen, z.B. für Schulen und Hochschulen?

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Sehr geehrter Herr G.,

mit Ihrer Frage beziehen Sie sich auf einen Entwurf des Senats aus der letzten Legislaturperiode. Dieser wurde kontrovers diskutiert und zwischenzeitlich durch einen neuen Entwurf der Koalition ersetzt. Zu diesem neuen Entwurf erwarten wir aktuell die Stellungnahmen der Senatsverwaltungen. Die parlamentarischen Beratungen pausieren derzeit aufgrund der anstehenden Wiederholungswahl.

Der Entwurf verfolgt das Ziel der Weiterentwicklung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und des Hamburger Transparenzgesetzes. Bereichsausnahmen soll es dabei möglichst wenig geben, stattdessen sollen verschiedene Ausnahmetatbestände der Transparenz, wo notwendig, Grenzen setzen. Es soll dabei auf keinen Fall weniger Transparenz als beim IFG geben und im Idealfall auch noch etwas weiter als das Hamburger Transparenzgesetz gehen.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte und stehe Ihnen - gemeinsam mit den Fraktionskolleg:innen im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz - für Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr

Tom Schreiber