Frage an Tom Schreiber von Günter K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schreiber,
die weitere Erhöhung der Strompreise durch Vattenfall zum 1.5.06 und das Ergebnis der Sendung "Kontraste" vom 4.5.2006 waren für mich Anlass , nach § 3 Informationsfreiheitsgesetz bei dem Sen Wi antrag auf Akteneinsicht für das Genehmigungsverfahren "Strompreiserhöhung" zu stellen. Die zur Verfügung gestellten Akten waren unvollständig. wichtige Unterlagen, wie das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 23.2.06 und die Ergebnisrechnung und die Ergebnisvergleiche für die Jahre 2005,2006 und 2007, die Grundlage für die Prüfung der Preisanträge waren, wurden an den Stromlieferanten zurückgegeben mit der Begründung: "Diese Unterlagen haben nach Rechtskraft des Bescheides keine Bedeutung für unsere Akten". Mit dieser Verfahrensweise ist eine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens nicht möglich. Der Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes wird hier aus formalen Gründen unterlaufen.
Ich bitte Sie um Unterstützung in meinem Anliegen, durch Kontrolle durch den Antragsteller vorgelegten Kalkulationsunterlagen zu prüfen, ob der Energielieferant nach § 12 Absatz 3 der Bundestarifordnung die gesamte Kosten-Erlöslage offen gelegt hat oder ob es sich hier nur um eine Preisgenehmigung für den Konzernbereich "Vertrieb" handelt. Es ist doch eine Frage an die zuständige Preisüberwachungsstelle beim Sen Wi wert, wenn das Land Berlin den Preiserhöhungsantrag genehmigt, während das Land Hessen, diesen Antrag als überhöht ablehnt.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Günter Kröger
Sehr geehrter Herr Kröger,
ich möchte mich zunächst einmal für das gute Telefonat vom 13.09.06 bei Ihnen bedanken. Ich danke Ihnen auch, für Ihre Geduld, da die Beantwortung Ihrer Frage vom 21.08.06 einige Zeit in Anspruch genommen hat. Ich komme nun zu der Beantwortung Ihrer Frage.
Tatsächlich habe auch ich mich gewundert, dass Herr Wirtschaftssenator Harald Wolf die Genehmigung zur Strompreiserhöhung erteilt hatte und sein hessischer Kollege (CDU) offensichtlich Gründe finden konnte derlei Anträge abzulehnen. Ich habe mich auf Grund Ihrer Anfrage mit dem Informationsfreiheitsgesetz etwas eingehender befasst und bin wie Sie der Auffassung, dass Sie grundsätzlich ein Anrecht auf eine erschöpfende Antwort haben. Allerdings hält das Informationsfreiheitsgesetz meiner Kenntnis nach auch Möglichkeiten vor, die Auskunft zu verweigern.
Im Grundsatz besteht nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Akteneinsichts- oder Aktenauskunftsrecht im vollen Umfang des Antrages. Ausnahmen davon können allerdings unter bestimmten Begebenheiten gemacht werden.
Die Akteneinsicht oder das Aktenauskunftsrecht muss aus Datenschutzgründen sogar verweigert werden, wenn es sich im personenbezogene Daten Dritter oder um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Die schutzwürdigen Belange des Betroffenen wiegen dann schwerer als das reine Informationsinteresse des Antragsstellers.
Ich bin sicherlich mit Ihnen einer Meinung, dass es sich bei der Einsicht von Kalkulationsunterlagen von Unternehmen wie Vattenfall durchaus nach Gesetzeslage um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln kann.
Sie haben bei unzureichender Auskunft auf Grund von Geschäftsgeheimnissen das Recht, den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um seine Unterstützung Ihres Einsichtersuchens zu bitten. Dem Beauftragten für Datenschutz darf die Einsicht nicht verwehrt werden. Bitte wenden Sie sich an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
An der Urania 4 bis 10
10787 Berlin
Tel.: (030) 1 38 89 - 0
Fax: (030) 215 50 50
Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Ich hoffe, gemeinsam mit Ihnen, dass bundesweit die Diskussion um die Offenlegung der Kalkualtionsgrundlagen für Energiebetriebe weiter geht. Ich werde mich im Rahmen meiner Tätigkeit als künftiger Abgeordneter der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus dafür einsetzen, dass alle Energiekonzerne dazu gesetzlich verpflichtet werden. Wie am Telefon besprochen, leite ich Ihre Frage an die Bundesebene weiter. Sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich mich an Sie wenden.
In diesem Sinne möchte ich mich für Ihre Frage und Ihre Geduld bedanken. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Ihr Tom Schreiber