Frage an Tom Schreiber von Günter K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schreiber,
auf unserem Nachbargrundstück wird ein Haus gebaut, welches
nach Meinung der Stadtplanung dem § 34 Absatz 1 BauGB entspricht,
Wir , und die überwiegende Anzahl unsererNachbarn sind der Meinung , dass dieses Haus in seinem Volumen sich nicht in die vorhandene Bebauung einordnet (Häuser wendenschlossstrasse 466, 468)
Wir haben auf diese Mängel in Schreiben sowohl an den AL Bau-und wohnungswesen (11.08.2011) als auch erhielten an den Bezirksbürgermeister hingewiesen. Eine Antwort erhielten wir nicht.
Diese Schreiben waren notwendig weil zwischen der Akteneinsicht am 30.6.2011und der tatsächlichen Baudurchführung erhebliche Abweichungen bestehen.
Als betroffene Anwohner haben wir das Recht hierzu eine Antwort zu erhalten.
Wir bitten um Unterstützung, ansonsten sehen wir uns gezwungen Klage zu erheben
Mit freundlichem Gruß
Herta und Günter Kröger
Sehr geehrte Familie Kröger,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Leider hat die Beantwortung etwas gedauert, da ich mich Direkt an das Bezirksamt Treptow-Köpenick gewand hatte.
Für das Grundstück Wendenschloßstraße 464 wurde im März 2010 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses, Büro, Garage und Carport erteilt.
Die Baugenehmigung musste erteilt werden, weil das beantragte Vorhaben den zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Insbesondere entspricht es dem Planungsrecht, namentlich dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB und dem darin verankerten Rücksichtnahmegebot gegenüber den Nachbarn.
Dies wurde den Beschwerdeführern in zahlreichen Gesprächen und auf der Grundlage mehrfacher Akteneinsichtnahme behördlicherseits hinreichend erläutert.
Lt. Baubeginnanzeige wurde im April d.J. mit den Baumaßnahmen begonnen. Ausweislich der Erklärung des Bauleiters auf der Grundlage einer Bescheinigung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für Berlin ist eine Abweichung von den genehmigten Bauvorlagen nicht erkennbar.
Für ein behördliches Einschreiten zugunsten der Eheleute Kröger besteht insofern keine Rechtsgrundlage.
Soweit ich informiert bin, hat sich das Bezirksamt Treptow-Köpenick diese Woche, an Sie gewandt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage beantworten. Wenn es weitere Rückfragen gibt, Rufen Sie mich Bitte an.
Mit freundlichen Grüßen.
Tom Schreiber, MdA