
(...) Für mich ist die Frage, ob und in welcher Weise die Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt werden soll, eine Gewissensentscheidung. Bitte verstehen Sie daher - wenn ich dies in aller Offenheit sagen darf -, dass daher der Aspekt, wer mir deshalb seine Stimme bei Wahlen gibt, einen nachgeordneten Charakter hat. (...)