Frage an Tobias Lindner von Tarik P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr.Lindner,
Städte und Gemeinden geben die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig sind, an die Bundeswehr nach § 58c des Soldatengesetzes weiter.
Bisher kann man der Datenweitergabe zwar über §18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes MRRG widersprechen, jedoch ist diese Möglichkeit sowie das factum der Datenweiterleitung an sich nur den wenigsten bekannt.
Könnten Sie sich vorstellen, das Soldatengesetz dahingehend zu ändern, dass junge Menschen der Datenweitergabe nicht widersprechen müssen, sondern von der Gemeinde schriftlich gebeten werden, aktiv zuzustimmen. Sollten die Jugendlichen dann nicht zustimmen, dürften die Daten per sé nicht weitergegeben werden. Was halten Sie von dem Vorschlag?
Mit freundlichen Grüßen
Tarik Pahlenkemper
Sehr geehrter Herr Pahlenkemper,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Weitergabe von Daten junger Menschen an die Bundeswehr zum Zwecke der Nachwuchswerbung. Die Grüne Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier mit dem Titel "Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung der Bundeswehr" verabschiedet (Datum: 19. November 2012. Abrufbar über die Webpage der grünen Bundestagsfraktion unter http://gruenlink.de/xep ). Zu der von Ihnen angesprochenen Frage haben wir uns klar und im Sinne Ihres Vorschlages positioniert: "Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde die Weitergabe der Meldedaten Minderjähriger an die Bundeswehrverwaltung gesetzlich festgeschrieben. Wir halten diesen Eingriff in die informationellen Freiheitsrechte junger Menschen gegenüber seinem Zweck – der Nachwuchswerbung und Informationsarbeit der Bundeswehr – für unverhältnismäßig und lehnen ihn ab."
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner