Frage an Tobias Lindner von Franz G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lindner,
seit Jahren beführworten mehr als zwei Drittel der Bevölkerung -so wie ich- die Möglichkeit des ärztlich assistierten Suizids. Ich bitte Sie, keinem Gesetzesentwuef zuzustimmen, der die heutigen Formen der Suizidbegleitung einschränkt oder verbietet. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.letzte-hilfe.de oder unter dem Stichwort Dignitas. Wie stehen Sie persönlich zu der Problematik? Wie ist Ihr Abstimmungsverhalten? Meine Stimme bei der Bundestagswahl 2017 wird auch davon abhängen.
Mit freundlicen Grüßen
Günther
Sehr geehrter Herr Günther,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Für mich ist die Frage, ob und in welcher Weise die Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt werden soll, eine Gewissensentscheidung. Bitte verstehen Sie daher - wenn ich dies in aller Offenheit sagen darf -, dass daher der Aspekt, wer mir deshalb seine Stimme bei Wahlen gibt, einen nachgeordneten Charakter hat.
Ich kann nachvollziehen, dass es Situationen geben kann, in denen ein unheilbar kranker Mensch nicht mehr um jeden Preis sein Leben verlängern sondern beenden möchte. In solchen Fällen kann die Beihilfe zum Suizid durch Angehörige, Freunde oder Ärzte etwas sein, dass ich auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt wissen möchte.
Gleichzeitig möchte ich jedoch in keiner Gesellschaft leben, in der die Beihilfe zum Selbstmord ein gewinnbringendes Geschäftsmodell wird, in der es "Sterbehilfevereine" gibt oder in der ein gesellschaftlicher Druck entsteht, unter dem ältere oder kranke Menschen niemanden zur Last fallen und sich umbringen wollen. Deshalb halte ich grundsätzlich eine Regulierung der derzeitigen Rechtslage für wichtig.
Daher kann ich mir deshalb nur eine Zustimmung zu den Anträgen der Gruppe Brandt/Griese bzw. Künast/Sitte vorstellen. Meine endgültige Entscheidung, welchem Gesetzentwurf ich den Vorzug geben werde, werde ich im Laufe der kommenden Woche treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Lindner