Frage an Tobias Lindner von Sigrid M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Lindner,
die Asylsuchenden sollen lt. TV-Nachrichten mit einer Gesundheitskarte ausgestattet werden und darüber werde bereits mit den gesetzlichen KVs verhandelt. Sollen jetzt also nur die gesetzlich Versicherten für diese Kosten aufkommen, was zweifelsfrei eine Erhöhung der Beiträge zur Folge haben wird oder werden sich auch die Privatkassen an diesen Kosten beteiligen müssen?
Für die Beantwortung dieser Frage wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüssen
Sigrid Masa
Sehr geehrte Frau Masa,
vielen Dank für Ihre Frage zur Gesundheitskarte für Asylsuchende. Bisher müssen Asylsuchende im Fall einer akuten Erkrankung jeweils erst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie sich in Ärztliche Behandlung begeben könne. Dieser Prozess beinhaltet nicht nur einen enormen Verwaltungs- und Kostenaufwand, es zwingt auch die Beschäftigten in den Kommunen über die Behandlungsnotwendigkeit zu entscheiden.
Durch die Gesundheitskarte können die Kommunen die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, schnell und unbürokratisch ermöglichen, wobei der Umfang der gesundheitlichen Versorgung auch weiterhin durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist.
Die Beitragszahler werden durch die Gesundheitskarte für Asylsuchende nicht belastet. Die Kosten werden auch weiterhin von den Kommunen getragen. Im Gegenteil, die mit der Gesundheitskarte einhergehenden Rahmenvereinbarungen ersparen den Kommunen Einzelverhandlungen mit den Kassen, reduziert den Verwaltungsaufwand und sorgen für klare, wirtschaftliche, verlässliche und einheitliche Bedingungen für alle.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner