Frage von Petra S. • 06.04.2020
Antwort von Tobias Gotthardt FREIE WÄHLER • 16.04.2020
Die Verwendung des Begriffs "billig" oder "Billigkeit" mag zwar auf den ersten Blick veraltet erscheinen, macht aber in der Rechtssprache durchaus Sinn. So ist darunter etwa "angemessen" bzw. "berechtigt" zu verstehen