Tobias Gotthardt
Antwort von Tobias Gotthardt
FREIE WÄHLER
• 16.04.2020

Die Verwendung des Begriffs "billig" oder "Billigkeit" mag zwar auf den ersten Blick veraltet erscheinen, macht aber in der Rechtssprache durchaus Sinn. So ist darunter etwa "angemessen" bzw. "berechtigt" zu verstehen

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