Derzeit treibt Energie in besonderem Maße die Inflation. Auch deshalb haben wir bereits im Februar mit dem Ziel der Entlastung der Bürger gefordert, die Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzusenken, ebenso die Strom- und Energiesteuern.
Der deutsche Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie durch die Zahlung von Einkommenssteuer in Österreich dort auch Ihren Lebensmittelpunkt haben und dementsprechend dort auch von den nationalen Entlastungsmaßnahmen profitieren.
entscheidend ist, ob Sie unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland sind. Das geht nicht abschließend aus Ihren Ausführungen hervor.
Für Rentner ist damit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € im Dezember analog zur Energiepauschale vorgesehen. Auch für Sie dürfte dieser Fall greifen. Wie die genauen Modalitäten jedoch aussehen, bleibt abzuwarten,
Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.
ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.