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Thorsten Frei
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Frage von Carsten K. •

Könnte die CDU/CSU einen Normenkontrollantrag für das BBesG stellen?

Sehr geehrter Herr Frei,
in folgender Frage hier kritisieren Sie die Ampel völlig zu Recht:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/wann-wird-das-urteil-des-bverfg-zum-thema-amtsangemessene-alimentierung-auf-bundesebene-umgesetzt

Wenn der CDU Fraktion das Thema am Herzen liegt, könnte Sie vielleicht einen Normenkontrollantrag zum Thema Alimentation stellen und das BBesG viel schneller überprüfen lassen als der einzelne Beamte, der erst durch alle Instanzen klagen muss.
Könnten Sie innerhalb der Fraktion daraufhin arbeiten, dass von ihnen ein solcher Antrag direkt beim BVerfG gestellt wird? Als Abgeordneter, der mit beiden Füßen auf dem Boden des GG steht, sollte ihnen doch, da sie von der Verfassungswidrigkeit überzeugt scheinen, stark an der Beerdigung dieses verfassungswidrigen Zustandes gelegen sein. Können die Bundesbeamten und Soldaten also auf Ihre (und der Fraktion) tatkräftige Unterstützung zählen oder bleibt es bei Feststellungen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

 

eine Normenkontrollklage wäre an dieser Stelle kein geeignetes Instrument. Schließlich wurde bereits höchstrichterlich festgestellt, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist. Entscheidend ist, dass die Ampel endlich den Streit einstellt und eine verfassungskonforme Nachfolgeregelung für den Bund festlegt. Die Länder haben diese Hausaufgabe bereits erledigt. In Berlin aber wird der bereits im Frühjahr durch die zuständige Bundesinnenministerin vorgelegte Gesetzentwurf durch die Koalition blockiert. Das ist unverantwortlich und sorgt nachvollziehbarerweise für viel Frust bei den Beamten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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