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Thorsten Frei
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Frage von Carsten K. •

Nachfrage: Kann die CDU/CSU Fraktion einen Normenkontrollantrag bezüglich des BBesG stellen, um nicht die Beamten erst 15 Jahre durch die Instanzen klagen zu lassen?

Sehr geehrter Herr Frei,

danke für die Antwort: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/koennte-die-cdu/csu-einen-normenkontrollantrag-fuer-das-bbesg-stellen
Dort sagen Sie, dass bereits höchstrichterlich die Verfassungswidrigkeit der Besoldung festgestellt wurde. Das trifft für den Bund leider nicht zu. Das Urteil bezieht sich auf das Land Berlin. Die Betroffenheit ergibt sich nur aus der Rechtsbindung aus Art 20 GG.
Daher möchte ich meine Frage erneuern: Wäre der abstrakte Normenkontrollantrag durch die Fraktion nicht sinnvoll und der Kampf dafür vor allem auch die Pflicht eines jeden Demokraten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

dass es auch im Bund eine Neuregelung braucht, ist unstrittig. Deshalb drängen wir darauf, dass die Bundesregierung endlich die Novelle in den Bundestag einbringt und für Rechtssicherheit sorgt. Das ist der beste und schnellste Weg. Der Gesetzentwurf ist ja bereits erarbeitet und es müssten lediglich die koalitionsinternen Unstimmigkeiten beseitigt werden. Eine Normenkontrolle würde im Zweifel auch sehr lange dauern und ist in der bekannten Konstellation auch nicht angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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