Frage von Manfred G. • 29.06.2024
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CDU
• 01.07.2024

Im Grunde bin ich ein Verfechter von Genauigkeit und individuellen Lösungen. Umgekehrt sollte es aber auch keine unnötige Bürokratie geben. Vor diesem Hintergrund erachte ich die Praxis als sachgerecht, wonach eine Abweichung von 10% im Mietverhältnis auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zulässig ist.

Frage von Ralf B. • 20.06.2024
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CDU
• 20.06.2024

Dort war im Übrigen die einhellige Haltung der Mediziner, dass Cannabis gerade im Alter bis 25 Jahren tiefgreifende und dauerhafte Psychosen verursachen kann, weshalb eine Legalisierung ab 18 der völlig falsche Weg sei.

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