Fakt ist, dass die Ehe unabhängig von Kindern in Art. 6 Absatz 1 Grundgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt ist
die von Ihnen angesprochenen Punkte sind klar in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) geregelt, weshalb jeder Abgeordnete die Regelungen kennen sollte und es insofern keiner allgemeinen Aussprachen im Ältestenrat bedarf.
Dieses Vorhaben geht an der eigentlichen Zielsetzung des Elterngeldes und an der Lebensrealität von vielen Familien vorbei.
jedwede Form der „sexuellen Früherziehung“ lehne ich ab. Das betrifft Grundschulen und erst recht Kitas.
Beim Inflationsausgleich hingegen handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Dadurch werden die Herausforderungen des demografischen Wandels beispielsweise für die Finanzierung der Sozialversicherungen eher verstärkt als gelöst.