(...) Dies war bereits 1998 bei Gregor Gysi der Fall. Gysi versucht, sich medienwirksam als Verfolgter zu gerieren, indem er Mitleid erheischend landauf, landab durch die Talk-Shows tingelt. Insofern darf es ihn dann auch nicht überraschen, dass die Diskussion über seine inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR öffentlich geführt wird. (...)
Sehr geehrter Herr Kossatz,
(...) Es liegt auf der Hand, dass die Auflage, Messer in einem verschlossenen Behältnis in der Öffentlichkeit zu transportieren, sofern das Führen keinem allgemein anerkannten Zweck dient, eher dazu angetan ist, insbesondere „spontane“ kriminelle Handlungen aggressiver Benutzer mit Messern zu verhindern als die generelle Erlaubnis, Messer griffbereit bei sich tragen. Die bisherigen Erfahrungen, namentlich die Zunahme der mit Messern begangenen Delikte, die häufig im Affekt begangen werden, haben hier deutlichen Handlungsbedarf erkennen lassen. (...)
Sehr geehrter Herr Paschke,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Zuschrift über „abgeordnetenwatch.de“.
(...) Es wird vielmehr darauf ankommen, nüchtern und sachlich darauf hinzuweisen, dass sich beispielsweise die sozialpolitischen Forderungen der Linkspartei nach einer Berechnung der SPD für die öffentlichen Haushalte (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen) auf rund 155 Milliarden Euro pro Jahr beziffern und dass es zur Umsetzung dieser milliardenschweren Mehrkosten nach Meinung der Linkspartei keineswegs notwendig ist, ausdauernder oder intensiver zu arbeiten. Im Gegenteil: Bei vollem Lohnausgleich werden die 30-Stunden-Woche und der Renteneintritt mit 60 Jahren gefordert. (...)
(...) Die gesetzlichen Regelungen zum Führen von Messern in der Öffentlichkeit beinhalten kein „Messer-Verbot“, wie Sie im letzten Abschnitt Ihrer Anfrage fälschlicherweise schreiben, sondern die Führensbeschränkung auf Fälle, bei denen ein Messer zu einem allgemein anerkannten Zweck (s. o.) mitgeführt wird, und die Verpflichtung, wenn kein allgemein anerkannter Zweck verfolgt wird, ein Messer in einem verschlossenen Behältnis in der Öffentlichkeit zu transportieren. (...)