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Thomas Strobl
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Frage von Thomas K. •

Frage an Thomas Strobl von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobl,

das Bundesverfassungsgericht hat die Mandatszuteilung, wie sie das derzeitige Bundestagswahlrecht vorsieht, für verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind Regelungen, deren Anwendung zu Paradoxien führen.

Ich akzeptiere ihre Position, dass der Wahlprüfungsausschuss nicht das Wahlgesetz selbst, sondern dessen korrekte Anwendung zu prüfen hat. Deshalb ist es für mich noch nachvollziehbar, dass die Wahlprüfungsbeschwerden zunächst verworfen wurden.

Was ich aber nicht verstehe: Wären nicht die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses besonders berufen gewesen, ihre Kollegen auf Änderungsbedarf hinzuweisen?

Anlass meiner heutige Wortmeldung ist ihre erste Stellungnahme zum BVG-Urteil, die ich auf dem Server des Bundestages gefunden habe: Obwohl das Problem ausreichend beschrieben ist, Statistiker und Juristen durchgerechnete Alternativen vorgelegt haben, erlebe ich ihre Stellungnahme als hinhaltend. Ich halte es - und da stehe ich nicht allein - für durchaus machbar, bereits zur nächsten Bundestagswahl ein Mandatszuteilungsverfahren zu beschließen, dass frei von Absurditäten ist. Wenigstens den Versuch ist man den Wählern schuldig.

Bis zum Jahre 2011 würde ich Ihnen nur Zeit geben wollen, sofern Sie mir dafür eine plausible Erklärung anbieten. Ich will nicht in das Wehklagen über die "bürgerfernen" Politiker einstimmen, denn ich weiß, dass diese sich wenig bis nicht für solche Fragen interessieren. Aber: Sollte der Bundestag nicht aus eigenem Antrieb den Stolz haben, die Verfassung mindestens so energisch zu verteidigen, wie deren Hüter beim BVG ? In Schleswig-Holstein würde man sagen: "Tut denn das Not?"

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kossatz,

Sie sind der zweite Fragende auf abgeordnetenwatch, dessen Beitrag ich übersehen und daher bis heute nicht beantwortet habe. Ich bedauere sehr, dass Sie ohne Nachricht von mir geblieben sind, und ich möchte Ihnen sagen, dass dies ein unglückliches Versehen war, das ich sehr bedauere. Wenn Sie Ihre Frage immer noch beantwortet haben möchten, teilen Sie mir dies bitte kurz mit. Ich werde dann umgehend reagieren. Versprochen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB