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Thomas Strobl
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Frage von Thorsten W. •

Frage an Thomas Strobl von Thorsten W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Strobl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.06.08!

Sie stimmen der „lockeren“ Auslegung des WaffG durch Innenminister Dr. Schäuble zu, dass ein gesetzestreuer Bürger nicht durch das Führungsverbot beeinträchtig wird, solange er mit dem Messer nicht „grundlos in der Öffentlichkeit hantiert“. Außerdem sind Sie der Auffassung, dass z. B. der Weg zu einem Gartenfest ein anerkannter Zweck ist, bei dem ich ein Einhandmesser führen darf. Diese Interpretation begrüße ich sehr!

Allerdings bedeutet dies auch für die Zielgruppe der gewaltbereiten Jugendlichen und potentiellen Kriminellen, dass sie weiterhin Einhandmesser führen dürfen, solange sie damit nicht „grundlos hantieren“ und bei einer eventuellen Polizei-Kontrolle angeben, dass sie z. B. gerade auf dem Weg zu einem Gartenfest sind. Welchen Vorteil bringt die Gesetzesverschärfung dann ggü. der bisherigen Regelung? In einer Bedrohungssituation durfte die Polizei doch auch vor dem 01.04.08 einschreiten!

Auch wenn es sich bei der Gesetzesverschärfung nicht um ein „Messer-Verbot“ sondern um ein „Führungsverbot“ für bestimmte Messer handelt, würde ich gerne von Ihnen wissen, warum Sie glauben, dass die Verschärfung des WaffG zu einem Rückgang der Kriminalität führt, obwohl die bisherigen Erfahrungen (Frage von Herrn Kreutz vom 16.05.) sogar das Gegenteil belegen! Warum sollte sich das Führungsverbot völlig anders auswirken als die bisherigen Gesetzesverschärfungen in Deutschland und anderen Ländern?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wachter

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Sehr geehrter Herr Wachter,

für Ihre neuerliche Zuschrift bei Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen. Dass Sie meine Interpretation begrüßen, freut mich.

Es liegt auf der Hand, dass die Auflage, Messer in einem verschlossenen Behältnis in der Öffentlichkeit zu transportieren, sofern das Führen keinem allgemein anerkannten Zweck dient, eher dazu angetan ist, insbesondere „spontane“ kriminelle Handlungen aggressiver Benutzer mit Messern zu verhindern als die generelle Erlaubnis, Messer griffbereit bei sich tragen. Die bisherigen Erfahrungen, namentlich die Zunahme der mit Messern begangenen Delikte, die häufig im Affekt begangen werden, haben hier deutlichen Handlungsbedarf erkennen lassen. Umgekehrt wäre es doch völlig absurd, wider besseres Wissen deeskalierende Maßnahmen zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB