Frage an Thomas Strobl von Thorsten W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Strobl,
warum stellen Sie sich auf abgeordnetenwatch.de für Fragen der Bürger zur Verfügung, wenn Sie nicht vorhaben, diese zu beantworten?
Mit großem Interesse habe ich die
Fragen des Herrn Kreutz vom 21.05.08 gelesen und auf eine klare Antwort von Ihnen gewartet, weil auch mir aufgrund der unterschiedlichen Aussagen der Abgeordneten nicht mehr klar ist, ob und wie ich meine Einhandmesser führen darf. Aber anstatt diese Fragen klar zu beantworten, weichen Sie ihnen aus - wie auch die meisten anderen Abgeordneten. Wen soll der Bürger denn dann fragen, ob er sein Messer führen darf? Ist es nicht der Sinn dieser Seite, Unklarheiten zu beseitigen?
Der Gesetzestext läßt mit der Formulierung "sonstiger annerkannter Zweck" viel Interpretationsspielraum zu. Können Sie mir hierzu Beispiele (außer Sport und Beruf) nennen?
Innenminister Schäuble hat geschrieben, dass der gesetzestreue Bürger durch die Gesetzesverschärfung nicht beeinträchtigt wird, solanger er mit den Messern nicht "grundlos hantiert". Andere Abgeordnete (Grindel, Griefahn) legen das Gesetz anders aus. Woher soll ich dann - vor einer Polizeikontrolle - wissen, ob ich das Messer führen darf?
Wenn - wie Herr Kreutz dargestellt hat - strengere Waffengesetzte in Deutschland und anderen Ländern i. d. R. zu einer Erhöhung der Kriminalität geführt haben, wieso wurde dann trotz dieser Erkenntniss ein erneutes Messer-Verbot beschlossen? Warum glauben Sie, dass dies den gewünschten Erfolg bringen wird? Das Problem sind doch nicht die Messer, sondern die (jugenlichen) Benutzer!
Eine Erhöhung der Steuern führt schließlich - wie jeder VWL-Student weiß - auch nicht automatisch zu höheren Staatseinnahmen! Deshalb ist die Behauptung, strengere Waffengesetze würden die Kriminalität eindämmen, ebenfalls nicht so logisch, wie die Abgeordneten gerne behaupten!
Ich hoffe, dass Sie diesmal die Fragen beantworten und nicht wieder allgemeine und nichtssagende Aussagen treffen!
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Wachter
Sehr geehrter Herr Wachter,
für Ihre Zuschrift bei Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen.
Wie ich bereits bei meiner letzten Antwort zu diesem Thema betont habe, habe ich den Ausführungen von Bundesinnenminister Dr. Schäuble nichts hinzuzufügen. Diese Aussage ist klar und eindeutig. Ferner gehört es nicht zu meinen Aufgaben, bei Abgeordnetenwatch die Antworten anderer Abgeordneten zu recherchieren und zu kommentieren.
Aber gerne nochmals zu Ihrem Verständnis: Das Führen von Messern im öffentlichen Raum ist erlaubt, sofern es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Das ist der Fall, wenn ein Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport, einer anerkannten Freizeitbeschäftigung wie Angeln, Wandern etc. geführt wird. Gleiches gilt auch, wenn Sie auf dem Weg zu einem Gartenfest sind und dort zum Zwecke des Aufschneidens eines Brotlaibes ein Messer mitbringen. Um etwaige Unklarheiten auszuräumen: Gleiches gilt selbstverständlich auch für das Aufschneiden einer Hartwurst oder Wassermelone.
Die gesetzlichen Regelungen zum Führen von Messern in der Öffentlichkeit beinhalten kein „Messer-Verbot“, wie Sie im letzten Abschnitt Ihrer Anfrage fälschlicherweise schreiben, sondern die Führensbeschränkung auf Fälle, bei denen ein Messer zu einem allgemein anerkannten Zweck (s. o.) mitgeführt wird, und die Verpflichtung, wenn kein allgemein anerkannter Zweck verfolgt wird, ein Messer in einem verschlossenen Behältnis in der Öffentlichkeit zu transportieren. Dies ist eine absolut moderate Regelung, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einerseits und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf den sinnvollen und sozialadäquaten Umgang mit einem Messer als Werkzeug andererseits Rechnung trägt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB