Frage von Torsten R. • 18.11.2009
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Antwort von Thomas Strobl
CDU
• 23.11.2009

(...) Sie kann die Waffen ebenso wie jeder andere Bürger gefahrlos abgeben, ohne einem gesetzgeberischen „Streich“ aufzusitzen, wie ihn der Braunschweiger Journalist annimmt. Dies gilt erst recht, wenn der jeweilige Waffenbesitzer vor der Waffenabgabe gewisse Vorsichtsmaßregeln trifft, die ihn selbst gegen die bloße Formalkonsequenz eines Berichts an die Staatsanwaltschaft absichern: Als „unerlaubtes Führen einer Waffe“ gilt deren Transport ja nur dann, wenn die Waffe „zugriffsbereit und/oder schussbereit“ ist. Das heißt, wenn der Waffenbesitzer auf dem Weg zur Polizei vergisst, die Munition aus der Waffe zu nehmen und/oder die Waffe in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, dann - und nur dann - „führt“ er die Waffe „unerlaubt“ (mit oben beschriebenen formaljuristischen Konsequenzen). (...)

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CDU
• 24.09.2009

(...) Ein Land mit dem Gütesiegel „made in Germany“ auf seinen Produkten lehrt, gottlob, noch immer eher die Konkurrenz das Fürchten, als dass es vor dem Wettbewerb mit anderen Angst haben muss. Unser Ehrgeiz sollte sein, dafür zu sorgen, dass wir qualitätsmäßig stets um soviel besser bleiben wie die anderen billiger sind. (...)

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CDU
• 21.09.2009

(...) Mir ist klar, dass für drei Berufsgruppen innerhalb der ehemaligen DDR-Flüchtlinge die geltende Rechtslage eine nicht unbeträchtliche materielle Verschlechterung gegenüber der Situation zum Zeitpunkt ihrer Flucht darstellt, etwa für Hochschulprofessoren, Diplom-Chemiker und ehemalige Piloten der DDR-Fluggesellschaft Interflug. Persönlich werde ich mich gerne dafür einsetzen, dass Möglichkeiten gefunden werden, diese Verschlechterungen rückgängig zu machen, wobei klar sein muss, dass es dabei zu keinen Benachteiligungen von anderen Gruppen kommen darf. Wie diese Regelungen aussehen könnten, ist allerdings schwer vorherzusagen, da alle Vorschläge hierzu bisher von Rechtsexperten als fragwürdig bzw. (...)

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CDU
• 21.09.2009

(...) Und nach meiner festen Überzeugung wird sich diese Erfolgsbilanz mit der Neufassung des Wahlrechts bruchlos fortsetzen und auch künftig, wahltechnisch gesehen, alles Wesentliche bei uns mit „rechten Dingen“ zugehen. Hinweisen möchte ich noch, dass gegen jede Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann. (...)

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