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Thomas Strobl
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Frage von Torsten R. •

Frage an Thomas Strobl von Torsten R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Strobl,

Ich möchte hier zunächst einen kurzen Ausschnitt der Braunschweiger Zeitung :

ZITAT
"Seit dem Frühjahr wird zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgefordert. Selbst schuld, wer auf diesen Schildbürgerstreich hereinfällt. In den Polizeirevieren hagelt es Anzeigen. Nicht nur der Besitz, auch der "Transport", zB. zum Polizeirevier, ist strafbar. Nennt sich dann "unerlaubtes Führen einer Waffe".

Alleine im Kreis Goslar laufen derzeit meines Wissens mehrere Strafverfahren die aus diesem Bezug heraus resultieren. Mich würde interessieren wie viele es im Kreis Heilbronn sind.

Mit freundlichen Grüßen,
Roth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Roth,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Inneres und Justiz“, die ich Ihnen gerne beantworte.

Nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden in Heilbronn kann ich Ihnen mitteilen, dass bei uns kein vergleichbarer Fall vorliegt wie in Goslar. Es sind keine Strafverfahren gegen Bürger anhängig, die unter Berufung auf die gesetzlich geschaffene und bis 31.12.2009 befristete Amnestiemöglichkeit Waffen abgegeben haben, die illegal in ihrem Besitz waren. Möglicherweise handelt es sich aber auch bei dem Goslarer Beispiel um ein bloßes Missverständnis des Journalisten, auf dessen Bericht Sie sich beziehen.

Tatsächlich ist die Sachlage nämlich im gesamten Bundesgebiet (also auch in Goslar) die, dass „das unerlaubte Führen einer Waffe“, als welches deren Transport zur Polizei unter Umständen betrachtet werden kann, gar nicht „angezeigt“ wird. Die Polizei ist lediglich verpflichtet, diesen Gesetzesverstoß an die Staatsanwaltschaft zu „berichten“ (was aber keine „Anzeige“ ist). In jedem Fall ist der Vorgang damit beendet und bleibt für den Bürger folgenlos (sofern mit der abgegebenen Waffe zuvor keine Straftat begangen wurde, was den Sachverhalt grundlegend ändern würde).

Die Furcht also der sprichwörtlich „armen Witwe“ eines Sportschützen, sich strafbar zu machen, wenn sie die Waffen abgibt, die sie nach dem Tod ihres Mannes „geerbt“ hat, ist deshalb unbegründet. Sie kann die Waffen ebenso wie jeder andere Bürger gefahrlos abgeben, ohne einem gesetzgeberischen „Streich“ aufzusitzen, wie ihn der Braunschweiger Journalist annimmt. Dies gilt erst recht, wenn der jeweilige Waffenbesitzer vor der Waffenabgabe gewisse Vorsichtsmaßregeln trifft, die ihn selbst gegen die bloße Formalkonsequenz eines Berichts an die Staatsanwaltschaft absichern: Als „unerlaubtes Führen einer Waffe“ gilt deren Transport ja nur dann, wenn die Waffe „zugriffsbereit und/oder schussbereit“ ist. Das heißt, wenn der Waffenbesitzer auf dem Weg zur Polizei vergisst, die Munition aus der Waffe zu nehmen und/oder die Waffe in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, dann - und nur dann - „führt“ er die Waffe „unerlaubt“ (mit oben beschriebenen formaljuristischen Konsequenzen). Deswegen die Empfehlung aller Polizeidienststellen, die man nur nachdrücklich unterstreichen kann: Bei der Abgabe der Waffen Munition und Waffe fein säuberlich trennen sowie die Waffe beim Transport in einem Behältnis verschlossen halten, dann kann nichts passieren.

Dies gilt auch im Blick auf eine letzte scheinbare „Fußangel“ im Amnestiegesetz. Aufgrund eines Versäumnisses des Gesetzgebers gilt die dort beschlossene Amnestie formal nur für den Waffenbesitz und nicht auch für den Besitz dazu gehöriger Munition. Damit bliebe der Transport von Munition, selbst wenn er von der Waffe getrennt wäre, eine Ordnungswidrigkeit. Doch versichern alle beteiligten Behörden glaubhaft, dass auch diesbezüglich garantiert keinem Bürger ein Strick gedreht wird. Und niemand, der in bester Absicht seine Pistole samt getrennt transportierten Patronen abgibt, braucht zu befürchten, dass er nun für seine gute Tat mit Bestrafung zu rechnen hat. Dies würde ja auch allen Vorsätzen widersprechen, die wir mit der Amnestieaktion verbinden. Deren Notwendigkeit lag nach der Bluttat von Winnenden klar auf der Hand und besteht weiter in dem Ziel, durch den Amnestieanreiz möglichst alle illegalen Waffen aus dem Verkehr zu ziehen.

In diesem Sinne hoffe ich, Ihre Fragen beantwortet und Ihre Bedenken gegen womöglich unliebsame Folgen des Gesetzes ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Thomas Strobl MdB