(...) Ich möchte ferner bemerken, dass es ist nicht richtig, dass die meisten Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Arbeitslosengeld-II bestreiten, mit dem von Ihnen angegebenen Betrag auskommen müssen. Der im öffentlichen Bewusstsein verankerte Glaube, dass das ALG-II lediglich aus dem Regelsatz von 352 Euro monatlich bestünde, ist ein Irrglaube. Zu diesem Regelsatz treten eine Reihe weiterer Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung) hinzu. (...)
(...) Ich weiß, sehr geehrter Herr Dahlmann, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedauern. Denn erst der Zwang, über die Höhe des eigenen Gehaltes selbst entscheiden zu müssen, trägt uns den Vorwurf der „Selbstbedienung“ ein. Eine direkte Koppelung an die Gehälter der Bürgermeister kleinerer Städte oder der Richterbeisitzer würde deshalb von vielen begrüßt, nicht zuletzt da die gegenwärtige Situation dazu geführt hat, dass in den letzten 30 Jahren alle anderen Einkommen und auch die Renten deutlich stärker gestiegen sind als die Diäten. (...)
Sehr geehrter Herr Petruck,
für Ihre E-Mail möchte ich Ihnen herzlich danken.
(...) Ich will mich weder über meine Arbeitsbelastung noch über mein Gehalt beklagen. Doch bitte erlauben Sie mir auch darauf hinzuweisen, dass entgegen der gängigen Annahme die Diäten in den letzten Jahrzehnten gegenüber anderen Einkommen nicht überproportional gestiegen, sondern hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgeblieben sind. Seit dem Inkrafttreten des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1977 liegt im langjährigen Mittel die durchschnittliche prozentuale Steigerung der Diäten unter der der Beamtenbezüge, der Tarifverdienste im öffentlichen Dienst, der Tarifverdienste in der Gesamtwirtschaft und auch - dies möchte ich insbesondere mit Blick auf Ihre Frage hinzufügen - der Renten. (...)
(...) Ich möchte Sie einladen, sich persönlich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Sie werden meines Erachtens dann sehen, dass - bis auf sehr wenige Ausnahmen – meine Kolleginnen und Kollegen über keine substantiellen Nebeneinkünfte verfügen. Dementsprechend ist das anfängliche Interesse der Medien an diesem Thema auch rasch verflogen und hat sich anderen Gegenständen zugewandt. (...)
(...) Auch wenn der Gesetzentwurf, der zurzeit diskutiert wird, etwas von dem damaligen Vorschlag des Bundestagspräsidenten abweicht, darf ich auf meine Antwort aus dem September verweisen. Lassen Sie mich bitte nur ergänzend hinzufügen, dass wenn die große Koalition nun vorgeschlagen hat, die Diäten der Abgeordneten in zwei Schritten dem jetzigen Monatsgrundgehalt von Bürgermeistern in mittleren Städten und einfachen Richtern an Bundesgerichten anzugleichen, dies gleichzeitig mit einer Kürzung der Pensionsansprüche einhergeht. (...)