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Thomas Strobl
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Frage von Günter D. •

Frage an Thomas Strobl von Günter D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobel,
bin selbst CDU Mitglied und seit Jahren Vorsitzender in unserem Ortsverband. Ich stimme den Diskutanten in wesentlichen Teilen insofern zu, dass unsere Vertreter finanziell unabhängig sein müssen und somit auch m.E. an ein Spitzengehalt der freien Wirtschaft angepaßt sein sollen. Dieses kann und sollte umgehend von einer Findungskommision festgelegt und nicht in Eigenfindung mit fadenscheinigen Argumenten auch noch selbst beschlossen werden. Dieses dann mit steigenden Lebenshaltungskosten bzw. eine länger zurückliegende Anpassung zu begründen ist nicht hinnehmbar. Was sollen denn nur die Vielzahl unserer Rentner denken (auch Wähler) die als Handwerker und 40 Jahre Tätigkeit i.M 1200€ netto erhalten , diese im letzten Jahr mit Mühe uind Not 0,6 % und voraussichtlich in 2008 1,2% Rentenerhöhung bekommen. Trifft da der gestiegene Lebenshaltungsindex nicht zu ? Das das mit der Rentenformel zusammenhängt muß nicht gesondert erklärt werden. Wenn diese für die Rentenempfänger nicht mehr passt sollte diese auch in Ihrer Verantwortung verändert werden. Hilfreich und glaubwürdig wäre es, bis zur neutralen Neufestlegung Ihrer Gehälter ,sich an diese Formel zu halten, oder?
Über eine Antwort sowie Argumente zur Begründung an unserer Mitglieder zu der geplanten Abgeordnetenerhöhung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland.
Günter Dahlmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dahlmann,

das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass das Parlament über seine Ausstattung, und damit auch über die Höhe der Diäten, selbst entscheiden muss. Indem die Diäten durch ein Gesetz und nicht durch eine Kommission festgesetzt werden, soll - so das Bundesverfassungsgericht - für alle Bürgerinnen und Bürger ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren entstehen. Ich weiß, sehr geehrter Herr Dahlmann, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedauern. Denn erst der Zwang, über die Höhe des eigenen Gehaltes selbst entscheiden zu müssen, trägt uns den Vorwurf der „Selbstbedienung“ ein. Eine direkte Koppelung an die Gehälter der Bürgermeister kleinerer Städte oder der Richterbeisitzer würde deshalb von vielen begrüßt, nicht zuletzt da die gegenwärtige Situation dazu geführt hat, dass in den letzten 30 Jahren alle anderen Einkommen und auch die Renten deutlich stärker gestiegen sind als die Diäten. In diesem Forum hatte mich im Übrigen in Zusammenhang mit der Frage der Diäten auch Herr Prosotowitz auf die Entwicklung der Renten angesprochen. Ich möchte Sie deshalb ergänzend auf die Antworten hinweisen, die ich ihm am 6. und 11. September gegeben habe.

Mit freundlichem Gruß
Ihr
Thomas Strobl