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Thomas Strobl
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Frage von Marion P. •

Frage an Thomas Strobl von Marion P. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo

mit welchem Recht werden Diäten erhöht??
In den letzten Jahren gab es nur Preissteigerungen. Die Menschen die von Hartz IV leben müssen, kommen oft nicht mal an den Betrag von knapp 700€., und Sie erhöhen sich ihre Diäten ohne Skrupel. Ich schlage vor Sie tun erstmal etwas gegen die Armut und Unmut derer, die mit weniger auskommen müssen. Also für die Hartz IV Empfänger! Es kann nämlich nicht sein, dass es Preissteigerungen von über 20% seid Einführung von Hartz IV gibt und diese Menschen weiterhin mit 347€ auskommen müssen. Naja, Sie haben es ja wenigstens geschafft den Betrag um 2€ dieses Jahr zu erhöhen.
Von diesem Geld muss (soll) man sich gesund ernähren, Stromkosten zahlen (die auch ständig steigen) Kleidung kaufen, Reparaturen an Elektrogeräten (Waschm. etc.) , schuliche Mittel kaufen und und und........ was muten Sie eigentlich diesen Menschen zu? Das geht über die Menschenrechte... dies greift die Würde des Menschen an. Ist das aus Ihrer Sicht menschlich?? Haben Sie den Menschen gegenüber noch ein Gewissen??

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Porschen,

für Ihre E-Mail möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. In Sachen „Diätenerhöhung“ darf ich auf meine vier vorhergehenden Antworten in diesem Forum verweisen. Ich möchte ferner bemerken, dass es ist nicht richtig, dass die meisten Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Arbeitslosengeld-II bestreiten, mit dem von Ihnen angegebenen Betrag auskommen müssen. Der im öffentlichen Bewusstsein verankerte Glaube, dass das ALG-II lediglich aus dem Regelsatz von 352 Euro monatlich bestünde, ist ein Irrglaube. Zu diesem Regelsatz treten eine Reihe weiterer Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung) hinzu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ermittelt, dass auf diese Weise eine Bedarfsgemeinschaft monatlich im Durchschnitt 818 Euro erhält. Dass dieser Betrag auch wesentlich höher ausfallen kann, zeigt ein Beispiel der Arge Köln. So erhielt dort im Jahr 2006 ein Ehepaar mit zwei Kindern (ursprünglicher Alleinverdiener aus dem Arbeitslosengeld I kommend) als Regelleistung insgesamt 1036 Euro. Hinzu treten ein befristeter Zuschlag von 440 Euro, plus Kosten der Unterkunft und Heizung von 650 Euro, plus Kranken- und Pflegeversicherung von 132,15 Euro, plus Rentenversicherung von 156 Euro. Zieht man das Kindergeld von 308 Euro ab, so führen diese Leistungen zu einem Haushaltsnettoeinkommen ohne Arbeit von 2126 Euro.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, sehr geehrte Frau Porschen. Ich behaupte nicht, dass man von ALG-II komfortabel leben könnte. Das ist aber auch nicht der Sinn dieser Zuwendung. ALG-II ist kein „Einkommen“, sondern eine Unterstützung, die Menschen während ihrer Arbeitssuche nicht ins Bodenlose fallen lassen soll. ALG-II ist eine existenzsichernde Unterstützung, die von der Gemeinschaft, den Steuerzahlern, erarbeitet werden muss. Der an die Politik gerichtete Vorwurf, sie würde den Regelsatz auf ein menschenunwürdiges Maß festsetzen, ist nicht gerecht. Ich verkenne durchaus nicht die mitunter schwierige Lage von Arbeitslosen. Die Große Koalition tut alles, was möglich und mit Blick auf den Bundeshaushalt verantwortbar ist, um die Lage dieser Menschen erträglich zu machen. Dazu gehört auch, dass die Regelleistung des ALG-II jährlich gemäß der Entwicklung bei den gesetzlichen Renten angehoben wird - zuletzt zum 1. Juli 2007. Außerdem wird der Regelsatz alle fünf Jahre gemäß der allgemeinen Preisentwicklung angehoben.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Thomas Strobl