Portrait von Thomas Strobl
Antwort von Thomas Strobl
CDU
• 01.09.2008

(...) Dass diese bisher noch nicht erfolgt ist, hat mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu tun, die im Zuge der Antragsüberprüfung aufgekommen sind. Problem ist: Die vorgeschlagene Art der Übernahme der UN-Konvention in nationales Recht bedeutete, gewählte Volksvertreter Beamten und Richtern gleichzustellen, dies ist in Deutschland aufgrund bestimmter Regelungen im Grundgesetz (Stichwort: freies Mandat) nicht ohne weiteres möglich. Den Gesetzesantrag in der bestehenden Form zu verabschieden, hätte also vermutlich zur Folge, dass er von Karlsruhe kassiert würde. (...)

Portrait von Thomas Strobl
Antwort von Thomas Strobl
CDU
• 25.07.2008

Sehr geehrter Herr Böl,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch in Sachen Stasi-Vergangenheit von Gregor Gysi.

Portrait von Thomas Strobl
Antwort von Thomas Strobl
CDU
• 25.07.2008

(...) Völlig zu Recht verweisen Sie auf den hohen Stellenwert des feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli und die damit verbundene demokratische Symbolik am Jahrestag des Hitler-Attentats. Damit Sie sich hinsichtlich meiner Sichtweise ein klareres Bild machen können, darf ich Sie auf eine Pressemitteilung hinweisen, in der ich mich zu dem vom Berliner Bezirksamt Mitte zunächst verhängten Gelöbnis-Verbot vor dem Reichstag am 8. (...)

Portrait von Thomas Strobl
Antwort von Thomas Strobl
CDU
• 21.07.2008

(...) Dies war bereits 1998 bei Gregor Gysi der Fall. Gysi versucht, sich medienwirksam als Verfolgter zu gerieren, indem er Mitleid erheischend landauf, landab durch die Talk-Shows tingelt. Insofern darf es ihn dann auch nicht überraschen, dass die Diskussion über seine inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR öffentlich geführt wird. (...)

Portrait von Thomas Strobl
Antwort von Thomas Strobl
CDU
• 11.06.2008

(...) Es liegt auf der Hand, dass die Auflage, Messer in einem verschlossenen Behältnis in der Öffentlichkeit zu transportieren, sofern das Führen keinem allgemein anerkannten Zweck dient, eher dazu angetan ist, insbesondere „spontane“ kriminelle Handlungen aggressiver Benutzer mit Messern zu verhindern als die generelle Erlaubnis, Messer griffbereit bei sich tragen. Die bisherigen Erfahrungen, namentlich die Zunahme der mit Messern begangenen Delikte, die häufig im Affekt begangen werden, haben hier deutlichen Handlungsbedarf erkennen lassen. (...)

E-Mail-Adresse