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Thomas Strobl
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Frage von Sebastian W. •

Frage an Thomas Strobl von Sebastian W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Strobl,

Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption im Jahr 2003 unterzeichnet, aber noch immer nicht ratifiziert, trotz zahlreicher Absichtsbekundungen u.a. auf G8-Ebene. Auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats ist seit fast 10 Jahren nicht ratifiziert. Hauptgrund ist die ausbleibende Reform des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB). Wie setzen Sie sich persönlich und Ihre Fraktion für die baldige Reform des o.g. Strafrechtsbestands und die Ratifizierung der beiden genannten Abkommen ein? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sebastian Wolf
Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland e.V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. August zum Thema Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft, welche Haltung die CDU/CSU-Fraktion zum Ratifizierungsprozess einnimmt und was meine persönliche Meinung dazu ist.

Lassen Sie mich Ihnen zunächst versichern, dass wir Christdemokraten und auch ich ganz persönlich entschlossen alle nationalen und internationalen Bemühungen unterstützen, Bestechung in jedem Bereich und in jedweder Form zu bekämpfen. Deshalb hat auch die unionsgeführte Bundesregierung bereits im Mai 2007 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der eine Umsetzung besagter UN-Konvention in nationales Recht beinhaltet. Da der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Entwurf hatte (BR-Drs 548/07), liegt er seither dem Bundestag zur Endentscheidung vor. Dass diese bisher noch nicht erfolgt ist, hat mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu tun, die im Zuge der Antragsüberprüfung aufgekommen sind. Problem ist: Die vorgeschlagene Art der Übernahme der UN-Konvention in nationales Recht bedeutete, gewählte Volksvertreter Beamten und Richtern gleichzustellen, dies ist in Deutschland aufgrund bestimmter Regelungen im Grundgesetz (Stichwort: freies Mandat) nicht ohne weiteres möglich. Den Gesetzesantrag in der bestehenden Form zu verabschieden, hätte also vermutlich zur Folge, dass er von Karlsruhe kassiert würde. Um dies zu vermeiden, sucht im Moment eine interfraktionelle Arbeitsgruppe nach einer tragfähigen Kompromissformel, die vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.

Immerhin: Bereits die bestehende Rechtslage in Deutschland, z.B. der von Ihnen angesprochene § 108 e StGB, ahndet Bestechlichkeit konsequent. Wir sind also bis zur allfälligen Ratifizierung der UN-Konvention keinesfalls ein rechtsfreier Raum in diesem Bereich. Vermutlich sind wir nicht zuletzt deswegen auch im Ranking Ihrer Organisation Transparency International auf einem der vordersten Plätze, was die effiziente Bekämpfung von Korruption angeht. Ich darf Ihnen abschließend versichern, die CDU/CSU-Fraktion wird diesen erfolgreichen Weg entschlossen weiter beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB