Ungeachtet dessen ist aufgrund einer Regelung in der Landeshaushaltsordnung bereits die erste Tranche an Hessische Landesbeamtinnen und Beamte ausgezahlt worden.
Unter Hinweis auf unter meinem Account bereits beantwortete Fragen hier nochmals auf Ihre Fallkonstellation konkretisiert:
Nach § 1, Abs. 2 Nr. 1 erhalten die Inflationsausgleichszahlung Beamtinnen und Beamte im Geltungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S 218, 508) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 348, 410) mit Ausnahme der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte.
Zurückliegenden Beantwortungen durch mich können Sie entnehmen, dass die Auszahlung in drei Tranchen erfolgt. Die erste davon bereits in diesem Juni, jedenfalls für Landesbeamte.
Ein Sockelbetrag könnte dazu führen, dass der Abstand zu den nächst höheren Besoldungsgruppen (also diejenigen, die dann nur knapp über dem Sockelbetrag liegen) ebenfalls einen Verstoß gegen das sog. Abstandsgebot darstellen.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs ist hier eindeutig; Auszahlung mit den Juni-Bezügen. Also soll dies Ende Mai für die Landesbeamten erfolgen. Inwieweit die Umsetzung in allen Kommunen zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, vermag ich nicht abzuschätzen.