
Wenn allerdings Solidarität gefordert wird und von Ihnen abschließend die Frage nach anderen Maßstäben gestellt wird, so erkenne ich in Gesamtschau der eben beschriebenen Entwicklung vielfache Zeichen der Solidarität.
Wenn allerdings Solidarität gefordert wird und von Ihnen abschließend die Frage nach anderen Maßstäben gestellt wird, so erkenne ich in Gesamtschau der eben beschriebenen Entwicklung vielfache Zeichen der Solidarität.
Es liegt mir jedoch fern, Demonstranten pauschal als „Spinner“ zu bezeichnen.
Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich (GKV) oder privat (PKV), ist im hessischen Beihilferecht aktuell nicht vorgesehen.
Eine abschließende rechtssichere Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der hessischen Besoldung ist erst möglich, wenn das BVerfG eine Entscheidung getroffen und seine Vorgaben konkretisiert hat
Danke für Ihre Frage, die aus Reihen der Legislative und so von meiner Seite aus nicht seriös beantwortet werden kann. Die von Ihnen angefragte Entscheidung, Hintergründe vorgelagerter Beratungen und Würdigungen, ebenso der hierfür erforderliche Zeitansatz unterliegen der richterlichen Unabhängigkeit.
In Hessen hat man sich frühzeitig auf zügiges Handeln festgelegt.