Frage von Mark S. • 04.06.2024
Sehr geehrter Herr Hering, Können auch Inspektoranwärter einer hessischen Kommune mit dem anteiligen Inflationsausgleich für die Monate Juni, Juli und November 2024 rechnen?
Antwort von Thomas Hering CDU • 04.06.2024
Sehr geehrter Herr S.
Nach § 1, Abs. 2 Nr. 1 erhalten die Inflationsausgleichszahlung Beamtinnen und Beamte im Geltungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S 218, 508) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 348, 410) mit Ausnahme der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte. Nach Nr. 2 erhalten diese auch die Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen.
Unter o. g. Voraussetzungen somit anwendbar auch für Beamtinnen und Beamte der Hessischen Kommunen, wobei es aufgrund womöglich uneinheitlicher Verfahrensmodi zu späterer Auszahlung als bei den Landesbeamtinnen und Landesbeamten kommen kann. Letztgenannte haben bereits mit den Junibezuügen die erste Tranche erhalten.
Mit freundlichen Grüßen