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Thomas Hering
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Frage von Linda S. •

Gibt es noch weitere Ausschlusskriterien,die mir bisher entgangen sind?

Sehr geehrter Herr Hering,

die von Ihnen vorgetragenen Stichtage und Voraussetzungen für die Inflationsausgleichzahlung in Elternzeit treffen bei mir zu-ich bin seit September 2023 in Elternzeit bis September 2024. Ein Arbeitsverhältnis besteht auch in Elternzeit, so verstehe ich dad jedenfalls. Ein Gehalt werde ich ebenfalls vor dem November 2024 beziehen.

Bisher habe ich aber keine Zahlungen erhalten. Gibt es noch weitere Ausschlusskriterien,die mir bisher entgangen sind?

Liebe Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

ich habe Ihnen sechs Screenshots vom Gesetzentwurf angehängt. In den dort zu sehenden Paragraphen 1-6 ist alles geregelt, sofern Ihnen noch nicht bekannt.

Beim hier einschlägigen Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, d. h. es ist mit weiteren Gesetzen in einen Entwurf gegossen. Für Ihre Frage interessant ist das Gesetz unter Artikel 1 und hier die soeben beschriebenen ersten sechs Paragraphen. Alles außerdem im vollen Umfang zu entnehmen dem kompletten Dokument, Gesetzentwurf mit der Drucksache des Hessischen Landtags DS 21/519.

Ebenso interessant wäre die Frage, ob Sie Landes- oder Kommunalbeamtin sind. Im Kommunalbeamtentum kann die Auszahlung verzögert erfolgen, da das Gesetz erst kürzlich beschlossen und ein Vorgriff auf einer Sonderreglung in der Haushaltsordnung für LANDES-Beamte möglich ist.

Viele Grüße

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