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Thomas Hering
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Frage von Vanessa L. •

Sehr geehrter Herr Hering, welchen Betrag der Inflationsausgleichszahlung erhalten die hessischen Anwärter des mittleren Dienstes?

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Sehr geehrte Frau L.

Der Gesetzentwurf des Hessischen Gesetzes über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (nachzulesen unter Drucksache 21/519) behandelt im Artikelgesetz Nr. 1 die von Ihnen angesprochen Inflationsausgleichszahlung (IAZ)

Unter Hinweis auf unter meinem Account bereits beantwortete Fragen hier nochmals auf Ihre Fallkonstellation konkretisiert:

A)  Sofern Voraussetzungen nach § 1 gegeben sind, wird nicht nach Laufbahnen unterteilt, somit für Sie im mittleren Dienst geltend.

B) Gemäß § 2, Absatz 2 beträgt die Höhe der IAZ für Anwärterinnen und Anwärter jeweils 500 Euro für die Monate Juni, Juli, November, sofern Dienstverhältnis zu vorgegebenen Zeiträumen bestand. Also die Hälfte der eigentlichen IAZ.

C) Abweichungen davon bei Teilzeitbeschäftigung, dann gem. § 3 IAZ entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.

D) Die Beträge der IAZ werden in den genannten drei Schritten als Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

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