
Spendenflut stoppen!
Unterstützen Sie unsere Petition:
"Unternehmensspenden an Parteien verbieten, Privatspenden deckeln!"
© Piet Truhlar
Ich werde keinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Pläne der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und der Grünen einreichen.
Das Hauptsacheverfahren, also die Entscheidung darüber, ob der vorschnelle Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes verfassungswidrig war, steht noch aus.
Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion halte ich für unnötig und sowohl für die Begrenzung der Migration als auch für die Integration nicht als dienlich.
Nach Artikel 38 unseres Grundgesetzes bin ich allein meinem Gewissen verpflichtet. Deswegen habe ich an den beiden Abstimmungen nicht teilgenommen.
In der Fraktionssitzung vom 15. Oktober wurde ausführlich über den Gruppenantrag diskutiert. Die Fraktion hat entschieden, sich nicht am Antrag zu beteiligen.