Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Heilmann, werden Sie zu den aktuell geplanten Grundgesetzänderungen wie schon beim GEG einen Eilantrag einbringen?MfG Patrik B.

Sie haben das Heizungsgesetz verhindert mit dem Argument die Abgeordneten hätten nicht genug Zeit um sich mit dem Gesetzesvorschlag zu beschäftigen.Dies trifft aber doch ebenso auf die nun geplanten Grundgesetzänderungen zu den Sondervermögen zu.Werden Sie nun dagegen ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen?Das wäre nur folgerichtig.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-verfassungsgericht-100.html

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich mit den aktuell geplanten Änderungen am Grundgesetz auseinandersetzen.

Ich werde keinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Pläne der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und der Grünen noch mit den Mehrheiten des aktuellen Bundestages ein Sondervermögen für Infrastruktur und ein Sondervermögen für Verteidigung zu beschließen, einreichen.

Zwar kann ich nicht nachvollziehen, warum die Zeit bis zur Konstituierung des neuen Bundestages nicht komplett ausgereizt wird und die Abstimmungen nicht erst in der kommenden Woche stattfinden, allerdings halte ich eine Beschlussfassung über die Sondervermögen vor der Konstituierung des neuen Bundestages für notwendig, damit die Sicherheit unseres Landes weiterhin gewährleistet werden kann.

Des Weiteren kommt es nach den Anträgen von Linke, AfD und nun auch FDP sowieso zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit dieses Vorgehens, auch im Hinblick auf die kurze Beratungszeit. Daher halte ich einen Antrag meinerseits in keiner Weise für nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heilmann

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