Ihre Klage gegen das Gebäudeenergiegesetz! Wie ist dazu der Stand der Dinge?

Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Frage zum aktuellen Stand im Hauptsacheverfahren um das Gebäudeenergiegesetz.
Ich habe die Klage Anfang Juli 2023 beim Bundesverfassungsgesetz eingereicht. Daraufhin erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, die eine Abstimmung in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause verhinderte. Diese einstweilige Verfügung wurde jedoch nur erlassen, da die Rechte von mir als Abgeordneter des Bundestages möglicherweise beschnitten wurden, das allerdings nicht in aller Ausführlichkeit bis zum fälligen Zeitpunkt (die Abstimmung zum GEG sollte nur wenige Tage nach der Einreichung meiner Klage stattfinden) beraten werden konnte.
Das sogenannte Hauptsacheverfahren, also die Entscheidung darüber, ob der vorschnelle Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Ihren Rechten beschnitten hat und der Beschluss somit verfassungswidrig war, steht immer noch aus. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung oder gar ein Termin über die Urteilsverkündung stehen von Seiten des Bundesverfassungsgerichts noch nicht fest. Sofern das Gericht der Ansicht ist, dass mein Rechtsschutzbedürfnis auch nach meinem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag mit der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages noch fortbesteht (wovon ich überzeugt bin), sollten genannte Termine nach meiner Einschätzung allerdings bald gesetzt werden.
Momentan ist der zuständige 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts noch mit anderen großen Verfahren beschäftigt, die beim Bundesverfassungsgerichts anhängig sind. Mit der Urteilsverkündung in Sachen ,,Solidaritätszuschlag 2020/2021” am 26.03. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Termine/DE/2025/Urteilsverk%C3%BCndung_Solidarit%C3%A4tszuschlag_2020_2021.html) sollte der 2. Senat nach meiner Kenntnis jedoch frei sein. Gewissheit über den weiteren Verlauf könnte also kurz bevor stehen.
Soviel zum Stand der Dinge - viele Informationen kann ich Ihnen also leider nicht preisgeben, bin aber ebenfalls gespannt, wie sich das Verfahren weiter entwickelt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann