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Thomas Bareiß
CDU
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Frage von Raphael M. •

Frage an Thomas Bareiß von Raphael M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Her Bundestagsabgeordneter Bareiß,

meine Frage bezieht sich auf ein nicht ganz alltägliches Thema: Die Zwangsvollstreckung!

Die CDU und ihr möglicher Koalitionspartner FDP beabsichtigen die Öffnung (Privatisierung) der Zwangsvollstreckung. Dies hätte im geplanten Umfang die Folge, dass Anwälte und Inkassobüros direkt bei verschuldeten Bürgern pfänden und die Eidesstattliche Versicherung, sowie die Vollstreckung der zivilen Haftbefehle vornehmen könnten. Meiner Ansicht nach müssen diese ihren Mandanten Rechnung tragen und alles tun, damit möglichst viel Geld eingetrieben wird.

Wie wollen Sie trotz dieser Pläne verhindern, dass mittellose Bürger fast schutzlos Anwälten ausgeliefert werden und in Folge des sozialen Unmuts straffällig werden? Würden Sie mir zustimmen dass die Zwangsvollstreckung im vollen Umfeld weiter in Öffentlicher Hand bleiben muss?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Freundlich Grüßt Sie
R.M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Magg,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe mich bei der Arbeitsgruppe Recht und beim CDU Bundesverband informiert, ob es in der von Ihnen angesprochenen Sache ein Vorhaben gibt. Dies ist nicht der Fall. Das endgültige Regierungsprogramm der Union wird Ende Juni 2009 vorgestellt.

Grundsätzlich möchte ich anmerken: Im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden allein gerichtliche Entscheidungen vollstreckt, und etwas anderes ist in einem Rechtsstaat auch nicht möglich. Die Frage hinsichtlich einer Zwangsvollstreckung, die ein Privater, wie z.B. ein Rechtsanwalt, anordnen können soll, stellt sich daher in unserer Rechtsordnung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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